Darf die Bank meiner Mutter Auskunft erteilen?

10 Antworten

Klar, wenn ihr sie gemeinsam eröffnet habt. Entziehe ihr die Vollmacht für die Einsicht in deine Ersparnisse. 

Bist Du volljährig? Hat Deine Mutter eine Vollmacht? Die Bank darf nur Auskunft erteilen, solange Du minderjährig bist oder sie eine Vollmacht hat.

dustinman 
Beitragsersteller
 08.09.2015, 13:55

Bin 19, über eine Vollmacht wüsste ich nichts..

Allexandra0809  08.09.2015, 13:56
@dustinman

Dann darf keine Auskunft erteilt werden. Geh zur Bank und sag denen, dass sie sich in Zukunft zurückhalten sollen.

TrudiMeier  08.09.2015, 13:59
@dustinman

Nicht wissen ist aber nicht gleichbedeutend mit nicht vorhanden.....

Allexandra0809  08.09.2015, 14:00
@TrudiMeier

Über eine Vollmacht sollte man eigentlich mit 19 Jahren Bescheid wissen, denn so lange kann das ja noch gar nicht her sein.

Wenn du noch minderjährig bist, bekommt deine Mutter ohne weiteres Auskunft. Hat sie möglicherweise noch eine Vollmacht (was anzunehmen ist, wenn sie die Konten auf deinen Namen eröffnet hat) bekommt sie auch Auskunft, wenn du volljährig bist.

Wenn du minderjährig bist und die Mutter die Vollmacht hat, darf die Bank jede Auskunft erteilen! Wenn die Mutter das Sparbuch eröffnet hat, hat sie offensichtlich auch die Vollmacht.

Wenn Du minderjährig bist: Ja. Wenn Sie noch Zugriff drauf hat: Ja. Ansonsten gilt das Bankgeheimnis.

dustinman 
Beitragsersteller
 08.09.2015, 13:54

Ich bin 19 und ich habe die bücher...

peterobm  08.09.2015, 13:55
@dustinman

nur mit deiner Vollmacht

Girschdien  08.09.2015, 13:56
@dustinman

dann sollte es eigentlich keine Probleme geben.