Darf die Bank meiner Mutter Auskunft erteilen?
Und zwar habe ich 1 Sparbuch und 1 prämiensparbuch. Beide sind in meinem besitz. Darf die Bank meiner Mutter Auskunft geben auch wenn die diese erföffnet hat aber auf meinem Namen. Grundsätzlich doch nicht weil diese doch auf meinem Namen angelegt wurde oder?
10 Antworten
Klar, wenn ihr sie gemeinsam eröffnet habt. Entziehe ihr die Vollmacht für die Einsicht in deine Ersparnisse.
Bist Du volljährig? Hat Deine Mutter eine Vollmacht? Die Bank darf nur Auskunft erteilen, solange Du minderjährig bist oder sie eine Vollmacht hat.
Dann darf keine Auskunft erteilt werden. Geh zur Bank und sag denen, dass sie sich in Zukunft zurückhalten sollen.
Nicht wissen ist aber nicht gleichbedeutend mit nicht vorhanden.....
Über eine Vollmacht sollte man eigentlich mit 19 Jahren Bescheid wissen, denn so lange kann das ja noch gar nicht her sein.
Wenn du noch minderjährig bist, bekommt deine Mutter ohne weiteres Auskunft. Hat sie möglicherweise noch eine Vollmacht (was anzunehmen ist, wenn sie die Konten auf deinen Namen eröffnet hat) bekommt sie auch Auskunft, wenn du volljährig bist.
Wenn du minderjährig bist und die Mutter die Vollmacht hat, darf die Bank jede Auskunft erteilen! Wenn die Mutter das Sparbuch eröffnet hat, hat sie offensichtlich auch die Vollmacht.
Wenn Du minderjährig bist: Ja. Wenn Sie noch Zugriff drauf hat: Ja. Ansonsten gilt das Bankgeheimnis.
Ich bin 19 und ich habe die bücher...
nur mit deiner Vollmacht
dann sollte es eigentlich keine Probleme geben.
Bin 19, über eine Vollmacht wüsste ich nichts..