Mutter verlangt eingezahltes Geld vom Sparbuch zurück?
Hallo, :)
ich frage hier für einen Freund.
Leider komme ich aus Ö und deswegen weiß ich nicht ab alle Antworten mir/uns helfen könnten.
die Kurzfassung der Geschichte:
Mein Freund (17) ist zur Bank gegangen, damit er endlich recht auf sein Geld hat -bzw. recht auf sein Sparbuch was seine Mutter für ihn angelegt hat bei seiner Geburt. Sie hat keinen Zugriff mehr darauf da die Bankleute sie beim Zugriff raus gelöscht haben. (Er war ohne sie da)
Nun will sie alles was sie einbezahlt hat zurückhaben - ich hab gelesen, dass Eltern kein Geld abheben dürfen von dem Sparkonto ihrer Kinder, dürfen sie es aber zurück verlangen und damit drohen, wenn sie es nicht machen den Sohn rauszuwerfen Bzw. Ihm sagen er braucht nicht mehr nachhause kommen wenn er es nicht macht ?
auf der Karte stehen beide Namen.
5 Antworten
"Sie hat keinen Zugriff mehr darauf da die Bankleute sie beim Zugriff raus gelöscht haben."
Das ist unverständlich.
Geh mit den Dokumenten zu einem Anwalt oder einer Beratungsstelle.
Das ist von der Sparkasse, die brauchen irgendwie einen Code um online darauf zugreifen zu können und in ihrer App hat sie kein Zugriff mehr auf das Sparbuch.
Ich bin kein Jurist und kann daher keine Rechtsauskunft erteilen, aber nach meinem Dafürhalten ist das Geld eine Schenkung und könnte nach deutschem Recht jedenfalls nicht zurückverlangt werden.
Ich würde deinem Freund empfehlen, noch einmal zur Sparkasse zu gehen und sich dort zunächst Klarheit über den Sachverhalt zu verschaffen. Dort wird man ihm auch sagen können, welche Möglichkeiten er hat, an sein Geld zu kommen.
Was das übrige Problem betrifft: Die Mutter ist verpflichtet, für ihr Kind zu sorgen. In Deutschland haben wir ein Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche als erste Anlaufstelle z. B. für Auskünfte, was da zu tun wäre. Ob es sowas auch in Österreich gibt, müsstet ihr goggeln.
Mein Freund (17) ist zur Bank gegangen, damit er endlich recht auf sein Geld hat -bzw. recht auf sein Sparbuch was seine Mutter für ihn angelegt hat bei seiner Geburt.
Läuft das das Sparbuch denn auf ihn? Ist es irgendwo dokumentiert dass das seines ist?
Nun will sie alles was sie einbezahlt hat zurückhaben - ich hab gelesen, dass Eltern kein Geld abheben dürfen von dem Sparkonto ihrer Kinder, dürfen sie es aber zurück verlangen und damit drohen, wenn sie es nicht machen den Sohn rauszuwerfen
Die Eltern dürfen das geld der Kinder verwalten - wenn sie vom Sparbuch abheben, es in Aktien anlegen und da Verluste machen, dann ist das Geld auch weg. wie willst du das geld also zurück verlangen?
Bzw. Ihm sagen er braucht nicht mehr nachhause kommen wenn er es nicht macht ?
Wenn sie ihn mit 17 raus schmeißen dann müssen sie ihm eine Wohnung mieten. Oder sie warten noch ein paar Monate und werfen ihn dann aus. Wenn er dann sogar eine abgeschlossene Ausbildung hat, müssen Sie keinen Cent mehr für ihn ausgeben.
Auf der Karte stehen beide Namen - ich hab leider das Dokument nicht und kann auch grad nicht sagen was da oben steht. Sie will alles was sie jemals einbezahlt hat für ihn zurückhaben. (Wir brauchen das Sparbuch sowieso in ca. 3 Monaten und sie wollte es ihm auch erst geben wenn er 18 ist)
Das mit dem rauswerfen ist dann eh geklärt, weil wir im August (noch vor seinem 18 Geb) ausziehen.
Das zu bewerten hat verschiedene Facetten.
Es kommt erstens drauf an, wer Kontoinhaber ist, die Mutter oder der Sohn oder beide? Zweitens ob die Bank irgendeine Weisung bekommen hat, dass das Geld erst z.B. mit Eintritt der Volljährigkeit hätte übergeben sollen.
Des Weiteren ist der Sohn noch minderjährig und die Mutter vermutlich Erziehungsberechtigte, die man dann nicht einfach so "aussperren" kann. Eventuell hat sogar die Bank hier einen Fehler gemacht.
Und: was wollte die Mutter wirklich? Sollte der Sohn das Geld zu einem besonderen Zeitpunkt bekommen oder als Geschenk bei "guter Führung"? Für mich liegt da eher was im Argen bei der Beziehung zwischen Mutter und Tochter, das zu klären ist und ich vermute diese Details hast Du bei Deiner Kurzform weggelassen.
Gruss
Wichtig zu wissen: Wer ist Kontoinhaber?
Grundsätzlich obliegt die Vermögensverwahrung sehr wohl den Erziehungsberechtigten bei einer minderjährigen Person - selbstverständlich kann sie ne Ansage machen dass er das Geld zurückgeben bzw. wieder einzahlen muss. Er hat nicht alleine über dieses Geld zu entscheiden.
Ab 18 kann er damit machen was er will, sofern er alleiniger Kontoinhaber ist