'Darf von einem Sparbuch eine Lastschrift überwiesen werden? Ich dachte es wäre verboten.
Als ich neulich bei der Bank war haben die auf unser Kindersparbuch einen Lastschriftvorgang über 14,04€ vermerkt. Wir haben niemand Erlaubnis hierfür gegeben. Wir haben die Empfänger kontaktiert, die uns das Geld auch rücküberweisen werden. Aber ich bin verunsichert, die Bankangestellte hat mir nur sagen können das es nicht Erlaubt ist. Als ich Fragte warum es dann passiert ist hat sie ihren Vorgesetzten angerufen. Der hat auch keine Auskunft geben können. Es hies nur das ich sechs Wochen Zeit habe eine Rücküberweisung vorzunehmen. Aber es macht mir Angst das fremde ohne Erlaubnis vom Sparbuch sich Geld holen können. Was ist hier die Rechtsgrundlage?
7 Antworten
das klingt sehr nach fehler durch die bank, den natürlich keiner zugeben will.
kennst du denn die empfänger des geldes überhaupt?
vielleicht lag ja ein zahlendreher bei der buchung vor.
lastschrift bedeutet ja " einzug des geldes".
wenn du den empfänger kennst, woher hat der denn die sparbuchnummer?
und warum zieht der bei euch geld ein?
da kann was nicht stimmen.
Die Hausverwaltung hat die Nummer weil sie unsere Mieteinnahme hierauf überweist. Und sie haben ohne Erlaubnis einfach jetzt eine Lastschrift gemacht. Und das darf sie wirklich nicht, hierfür haben wir niemals Erlaubnis gegeben.
es geht nicht um die Erlaubnis, sondern es ist technisch unmöglich
Hallo, wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist das Sparbuch ein Kindersparbuch, so wie oben beschrieben. Das Sparbuch dient nur dem Zweck des Sparens, und man kann weder Überweisungen noch Lastschrifteinzug vornehmen. Du schreibst aber, ihr erhaltet Mieteinnahmen von der Hausverwaltung auf diese Sparbuch. Das alles ist sehr wiedersprüchlich. Wenn es Euer Geld ist und aufs Kindersparbuch geht, solltet ihr auch wissen, daß dieses Geld als Schenkung angesehen wird und bei größeren Summen der Abhebung vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden muß. Ich habe mal als Kundenberaterin bei der Bank so einen Sparvertrag auflösen sollen, und die Eltern nicht wußten, daß es so eine Regelung bei Minderjährigen gibt. Der Staat will damit verhindern, daß die Eltern so ihr Geld am Fiskus vorbei bringen, oder ein Kind entreichert wird. Dies nur, falls ihr das noch nicht wußtet. Ein Lastschrifteinzug" Dritter" von einem Sparbuch, ist wie Geldabhebung, und daher rechtlich nicht zulässig, müßte jeder Banker wissen. L.G. Nordi
Danke für die Info. Problem ist gelöst. Geld wurde uns von Hausverwaltung rücküberwiesen. Mieterin ist ausgezogen also gibt es auch keine Mieteinnahme mehr. Übrigens, das Sparbuch dient eigentlich nur zu administrativen Zwecken. Das Geld kann man zinsgünstiger besser für die Kinder anlegen, damit die mal einen besseren Start ins Leben haben als wir!
Ich habe im Ausnahmefall auch mal von meinem Sparbuch aus eine Überweisung getätigt. Das wird normalerweise nicht gemacht, ist aber wohl nicht unmöglich. Auch einer Bank, bei der ich kein Girokonto unterhalte, bucht mir von einem speziellen Sparbuch (zinsfrei) anfallende Gebühren ab und hat es extra dafür eingerichtet. Es geht also unter Umständen schon.
Nein, keine Lastschriften. Unmöglich.
Hat mit Recht nichts zu tun. Sparbücher sind ganz normale Konten wie jedes andere auch. Nur die Verwendung ist eingeschränkt, man kann keine Überweisungen vornehmen, es gibt keine Daueraufträge. Das sind aber mit Sicherheit organisatorische, keine Systembeschränkungen. Das heisst eine Bank wird sich zwar weigern, eine Überweisung bzw. Lastschrift zu akzeptieren ("... nein, da brauchen Sie ein Girokonto. Ich kann Ihnen da unser kostenloses ...". Aber gehen wird es trotzdem. Ein Bankcomputer ist ja schließlich auch nur ein Computer.
Nein, definitiv nicht. Manche Kunden versuchen uns bei Einzugsermächtigungen auch, ein Sparbuch unterzujubeln. Diese Lastschriften kommen immer zurück mit dem Vermerk: Abbuchung von einem Sparbuch, nicht möglich!
Das kann nur ein Buchungsfehler sein! Bei unserer Bank ist es nicht möglich, Lastschriften oder Einzugsermächtigungen auf Sparbücher auszustellen!
Das hat diese Angestellte auch gesagt: "Bei uns gibt es keine Lastschriften auf Sparbücher." Deswegen bin ich ja so aufgebracht.
Naja, daß sie da einen Fehler gemacht haben, wird sie halt auch nicht zugeben wollen! Ich würde mal abwarten und meine Sparbücher halt im Auge behalten. Du hast in jedem Fall immer mindestens 6 Wochen Zeit, die Buchung wieder rückgängig machen zu lassen!
Ja wir kennen die Empfänger. Die haben uns schon seit circa 12 Jahren gut betreut.