sparkonto leergeräumt - rechtens?
hallo, meine mutter hat zu ihren lebzeiten ein sparbuch für meinen sohn angelegt. sparbuch lautet auf meinen sohn - verfügungsberechtigt bis zur volljährigkeit ich als mutter. einzahler war mein vater. nach dem tod meiner mutter gab es ein vollkommenes zerwürfnis zwischen mir und meinem vater(geld war nicht die ursache!!). da wir keinerlei kontakt haben seit über 6 jahren und mein vater auf die 90 zugeht, wollte ich ihn nach der volljährigkeit meines sohnes vor 3 jahren nicht auf das sparbuch ansprechen/anschreiben. jetzt hat vor 14 tagen die bank sich gemeldet um kontodaten abzugleichen und damit nahm das übel seinen lauf. das konto ist bis auf 4 euro leer. nachforschungen bei der bank ergaben dass er kurz nach der volljährigkeit per überweisung auf sein konto das sparkassenbuch geräumt hat. begründung: unser zerwürfnis. ist es rechtens dass das buch von ihm, trotz verfügungsberechtigung durch mich, und auf den namen meines sohnes lautent, abgeräumt wird? bin für jeden hinweis dankbar.
11 Antworten
ist es rechtens dass das buch von ihm, trotz verfügungsberechtigung durch mich, und auf den namen meines sohnes lautent, abgeräumt wird?
"Verfügungsberechtigt" bedeutet wohl nichts anderes als, dass Du Zugriff auf das Konto hast - nicht aber Alleinigen Zugriff. Wenn Dein Vater selbst Kontoinhaber ist, hat auch er Zugriff und hat das Geld runtergeholt.
Gefühlt! Natürlich nicht.
Alte Menschen werden oft eigenartig und vergessen ihre Endlichkeit.
Du solltest Dich mit der Bank auseinandersetzen, die kann doch nicht gegen den Willen Deiner verstorbenen Mutter handeln.
Bei einem Sparbuch (=einer Sparurkunde) ist die Bank berechtigt und verpflichtet, an den Vorleger der Urkunde den "versprochenen Betrag" (2.000,- pro Monat) auszuzahlen, ohne weitere Prüfung von Legitimation und Berechtigung der Person.
Das ist der Grund, warum man auf Sparurkunden gut aufpassen muss, weil jeder Hans damit zur Bank laufen und Geld abheben kann.
Wenn Du verfügungsberechtigt war.. wer war als Konto-Inhaber angegeben? Wars der Vater, konnte er das ohne Rücksprache tun.
Es gibt z.B. Geschenksparen.. da setzt z.B. der Opa den Enkel als Begünstigten ein, die Ma wäre verfügungsberechtigt (so als solches benant).. aber nach wie vor hat Opa das Konto quasi in der hand und kann damit verfahren, wie er will.
Rechtlich okay, menschlich.. nun ja.
kontoinhaber mein sohn einzahler mein vater verfügungsberechtigt: ich sperrvermerk bis zur volljährigkeit
ja, das ist rechtens.... wer das sparbuch hat, kann auch über das guthaben verfügen....
( ist wie bei einem fahrzeugbrief.... )
ach - dann hat die Kasse widerrechtlich gehandelt und sich schadenersatzpflichtig gemacht. Im Leben nicht ......
So einfach ist das bei einem Konto nicht. Bin ich nicht Inhaber, bin ich nicht Bevollmächtigter, kann ich damit gar nichts anfangen, nur weil ich es in Händen habe.