Sparbuch auf meinen Namen, wird aber nicht herausgegeben, was tun?
Hallo ihr Lieben,
ich habe Gestern von der Bank einen Brief erhalten, das ein Sparbuch auf meinen Namen existiert mit locker flockig 7,500€. Nun ist mein Problem, das meine Großeltern das Sparbuch scheinbar vor Ewigkeiten angelegt haben und ich schon eine lange Zeit aus persönlichen Gründen keinen Kontakt zu den Personen habe. Leider weiß ich, das ich das Sparbuch niemals so bekommen würde.Da ich das Geld aber aktuell sehr gut für mein Studium gebrauchen kann ist nun meine Frage, was kann ich tun? Gibt es eine Möglichkeit mit Nachweiß der Kontonummer des Sparkontos und meinem Personalausweiß irgendwie an das Geld zu kommen? Gibt es da villeicht ein Schlupfloch o.ä?
Mit freundlichen Grüßen, Malura
7 Antworten
Deine Großeltern haben da angelegt... Genau! Zwar auf deine Namen, aber sie haben es eben angelegt.
Dass du keine Kontkat mit ihne hast, gibt dir nicht da Recht sie zu bestehlen.
Also ist es nicht möglich? Okay, dann vielen Dank für die schnellen Antworten. Achja @HansaPils Ich glaube kaum das man in einem Fall in dem das Geld für einen vorgesehen ist von einem Diebstahl reden kann, also halt deinen Geistigen Müll doch bitte zurück =)
Da Du volljährig bist und das Konto auf Deinen Namen läuft, solltest Du auch mit Ausweis an das Geld kommen. Wieso sonst sollte Dir denn die Bank Auszüge schicken. Ruf einfach mal bei der Bank an und frag nach.
sollte ....
was ist das für ne Aussage ist das so oder vermutest du das nur
Sparbuch ist ein Inhaberpapier
■Wenn Sie das Sparbuch vorlegen, weisen Sie sich faktisch als berechtigte Person aus. Die Sparkasse kann die materielle Berechtigung des Vorlegenden zwar überprüfen, sie braucht es aber nicht zu tun.
■Das Sparbuch ist ein sogenanntes Vorlegungspapier oder auch Inhaberpapier. Ohne die Vorlage des Sparbuchs können Sie von der Sparkasse grundsätzlich keine Auszahlung aus Ihrem Sparguthaben verlangen. Wenn sie es dennoch tut, muss sie Ihre Identität prüfen und handelt dann freiwillig
so viel dazu
n e i n
das Problem beim Sparbuch vorallem wenn man es verliert ....
da ist die Variante mit "losen Blättern" erheblich einfacher
ohne die Vorlage des Sparbuch gibt's keine Kohle
was soll das "Frage verfehlt"
der Weg zum Gericht ist ihr offen ....
so schwer zu kapieren ?
Besteht nicht zum Beispiel die Möglichkeit, dass Sparbuch als verloren zu melden ? Ich habe in einem anderen Forum etwas gelesen, das es in dem Fall dann auf ein anderes Konto überwießen werden kann. Würden meine Großeltern in dem Fall eine Benachrichtigung erhalten wenn ich es als "verloren" melden würde?
??? Frage verfehlt.