Gehört Sparbuch zu meinem Vermögen, auch wenn...?
... auch wenn das Sparbuch nicht von mir eröffnet worden ist? Soweit ich weiß läuft dieser über meinen Namen und wurde als ich klein war für mich eröffnet. Allerdings habe ich nie ein Schreiben bekommen, und würden meine Eltern mir das mündlich nicht gesagt haben, wüsste ich auch nix davon. Die Sache ist eben die, dass ich nie ein Brief von der Bank o.ä. bekommen habe. Auch wenn das Sparbuch in meinem Namen läuft, "weiß ich es ja nicht wirklich".
MfG
2 Antworten
Ja, das gehört dir und wird deinem Vermögen angerechnet. Auf den offiziellen Bafögseiten steht auch immer, dass man vorab Eltern, Großeltern, Patentanten/-onkel etc. fragen muss, ob auf den eigenen Namen ein Konto eröffnet wurde... denn ein späteres "wusste ich nicht" gilt nicht und Verschweigen von Konten wird sonst als Betrug ausgelegt.
Von daher: Du musst nachfragen und du musst auch alles angeben, was auf deinen Namen läuft.
Zur Vollständigkeit:
In Sachen Vermögen besonders tückisch: Ihr müsst u.U. auch Auskunft über etwas erteilen, von dem ihr gar keine Kenntnis habt. Eltern, Großeltern und sonstige Verwandte haben nicht selten die Angewohnheit, auf den Namen ihrer Liebsten Sparbücher anzulegen, die dann nach Jahren unter strengster Verschlusshaltung irgendwann prall gefüllt auf Geburtstagstischen oder unter Weihnachtsbäumen präsentiert werden. Auch das ist euer Vermögen!
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php?seite=2
Das ist echt eine große Tücke. Danke noch einmal. Stern ist sicher.
Wenn du volljährig bist, kannst du deine Eltern fragen, ob sie dir das Sparbuch aushändigen. Es hat schon Fälle gegeben, da wurden Sparbücher, die die Eltern für ihre Kinder angelegt haben, durch die Eltern selbst "geplündert". Also frag deine Eltern!
Tatsächlich sollte ich mal nach der Aushändigung fragen. Und ja, es wurde desöfteren "geplündert" aber ich werde nicht meine Eltern verpfeifen.
Danke für die Info!
Musst du auch nicht :-) frag einfach deine Eltern, ob sie dir das Sparbuch geben (wenn es wirklich auf deinen Namen läuft), weil du das "Vermögen" beim Bafög-Antrag angeben musst. Wenn sie es dir verweigern, brauchst du es auch nicht anzugeben. Im Prinzip weißt du ja auch nicht, wieviel Geld darauf ist.
Solche Hinweise auf Bafögseiten habe ich tatsächlich nicht selbst mitbekommen. Deshalb vielen Dank!!
In den Baföganträgen sind Unmengen an Hinweisen. Gerade das, was du da schreibst und extrem wichtig ist, steht da allerdings nicht.
Die sollten das mal unbedingt überarbeiten.
MfG