Kontoauszug der letzten zehn Jahre für Erbe?
Aufgrund von Unstimmigkeiten im Erbfall möchten wir einen Erbschein beantragen und damit die letzten zehn Jahre zurück verfolgen. Zum einen wollen wir herausfinden ob es sich wirklich nur um eine Bank handelt und zum anderen wollen wir schauen welche Beträge an eventuell Verwandte geflossen sind. Hat man eine Chance diese Daten zu bekommen als Erbe? Oder muss das ein Rechtsanwalt oder Notar machen?
5 Antworten
Ja, als Erbe mit Erbschein kommt man problemlos an alle Kontounterlagen der letzten 10 Jahre. Man benötigt dazu keinen Rechtsanwalt oder Notar, sondern kann die Unterlagen selbst bei der Bank anfordern. Vorsichtshalber sollte man sich vorher nach den Gebühren dafür erkundigen (je nach Umfang kann es sich durchaus auf ein paar hundert Euro summieren).
Wenn sich aus den Bankunterlagen keine Hinweise auf eine weitere Bankverbindung des Verstorbenen ergeben, kann man z.B. auch beim Bankenverband und dem Verband der Sparkassen unter Vorlage des Erbscheins nachfragen.
Die Recherche Bankenverbänden kann allerdings Wochen bis Monate dauern - aber wenn dadurch ein bislang unbekanntes Konto auftaucht, lohnt sich das natürlich.
Und was wollt ihr tun, wenn ihr dann erfahren solltet, dass Geld an Verwandte überwiesen wurde? Das war dann der Wille des/der Erblassers/Erblasserin, es sei denn, da war Betrug im Spiel.
Ich weiss, dass alles, was in den 10 Jahren vor dem Erbfall passiert, zum Erbe gehört. Aus dem Grund verteile ich schon jetzt das, was ich anderen als meinen gesetzlichen Erben zukommen lassen will. Ich ziehe ohnehin das Vererben aus warmer Hand vor. Nun kann ich nur hoffen, dass ich noch mindestens 10 Jahren lebe und dass, falls nicht, sich meine Erben an meinen Willen halten.
was der Verblichene mit seinem Geld angestellt hat, geht euch nix an. Stichtag ist der Sterbetag. Ab dem Zeitpunkt tritt die Erbschaft ein.
Man sollte solche Kontoauszüge 3 Jahre aufbewahren. Alles andere muss nicht mehr im Haus sein. Die Bank ist nicht verpflichtet diesen Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
lebzeitige Schenkungen sind Verträge die vor einem Notar abgeschlossen werden.
Bargeld ist aussen vor: lässt sich kaum beweisen. Barabhebung und Übergabe an eine Person.
Die Bank behält doch sicher die Kontoauszüge, das glaube ich nicht.
Die Bank wird eine allgemeine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren haben. Die Herausgabe des Zeitraums ist 100% Kostenpflichtig; man spreche mit der Bank unter Vorlage des Erbscheins.
Als Erbe ist man Rechstnachfolger und kann die Kontoauszüge mindestens der lezten 10 Jahre bei der Bank nachfordern. Dies muß die Bank allerdings nicht kostenlos machen, sondern hat einen Anspruch auf Kostenerstattung.
Auch muß man der Bank die Erbenstellung z.B. mit einen Erbschein darlegen können.
Oder muss das ein Rechtsanwalt oder Notar machen?
Nein. Sie müssen halt zur kontoführenden Bank.
Wir sind bereit es zu entlohnen, ganz klar. Aber gut zu wissen, dass es so ist.
warum glaubst du das es dich was angeht, wer irgendwo gelder bekommen hat? du denkst doch nicht, dass geldgeschenke über die konten geflossen sind. sowas macht man von hand zu hand.
Es ist ja nur ein Hoffnungsschimmer an die Wahrheit zu kommen. Aber wir gehen jetzt mal davon aus, dass es überwiesen wurde.
ob hoffnung oder nicht, was geht es dich an, wer geld vom erblasser bekommen hat? es ist sein geld und damit kann er machen was er will/wollte.
Es wäre nicht der erste Fall wo im Vorfeld eines Erbfalles sehr seltsame Dinge geschehen sind.
sicher nicht, aber es geht sie nix an. wenn ich geld verschieben will, da kind 3 oder neffe c es nicht wert ist, dann tue ich das. sicher nicht über konten, sondern in die hand. wenn ich mein haus verkloppe vorher und nicht will, dass auch nur ein cent für die bande übrig bleibt, dann tue ich das. solche gauner sind einfach nur ekelhaft
...und wenn jemand welcher Kontovollmacht hatte dem Langzeitsiechenden oder Dementen gegen sein Vertrauen das Konto abgearbeitet hat?
Es geht möglicherweise darum das der Wille des Verstorbenen nicht gewürdigt wurde.
Simmt so nicht ganz, lebzeitige Schenkungen z.B. können zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen.
Doch, ist sie. Die Mindestaufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre. Ältere Kontoauszüge muß die Bank nur herausrücken, so diese noch nicht tatsächlich vernichtet sind.