Darf der Vermieter unsere WG betreten wann und so oft er will oder kann man ihm das untersagen?

8 Antworten

Ich vermute, dass du nur in Zimmer gemietet hast unabhängig von anderen Mietern in der Wohnung und dass Anteile an den Gemeinschaftsräumen zwar als gemietet gelten sollen aber tatsächlich das nicht möglich ist, weil in Bad, Flur und Küche keine Abgrenzungen als Mietfläche gezogen werden können.

Daher kann hier nur eine Nutzung der gemeinschaftlichen Räume als vereinbart angesehen werden, was wiederum dem Vermieter das Recht gibt die Gemeinschaftsräume jederzeit zu betreten, denn dann wären sie NICHT Bestandteil der Mietsache.

Hättet ihr zu dritt die Wohnung als Mieterpartei gemietet, dann bliebe der Vermieter immer vor der Tür.

Die Bezeichnung Wohngemeinschaft hat hier überhaupt keine Relevanz. Eine Änderung des Mietvertrages könnte mit einer Feststellungsklage herbei geführt werden, wenn der Vermieter sich darauf nicht einlassen will.

Für wohngemeinschaften gelten prinzipiell keine anderen Regeln als für andere Mieter.

Der Vermieter hat das Recht die Wohnung nach Vorankündigung zu betreten.

Das muss allerdings zu den normalen Zeiten geschehen.

Ihr habt denn durchaus das Recht auf eurer Seite.

Wenn jeder WGler einen separaten Mietvertrag über 1 Zimmer hat und die anderen Räume Gemeinschaftsräume sind, darf der Vermieter diese jeder Zeit betreten.

Das es trotzdem unhöflich ist steht auf einem anderen Blatt.

albatros  30.10.2020, 15:41

Ich sehe das so: Für die Nutzung der Gemeinschaftsräume zahlen die drei WGler anteilig Miete zu einem Drittel, sie stehen auscchließlich allein ihnen zur Verfügung. Da der Vermieter nicht zur WG gehört und die Wohnung gesamt an die drei WGler vermietet ist, steht ihm das ständige Zutrittsrecht keinesfalls zu.

Hallo,

stell dir vor du bist im Bad und er kommt...also mehr muss man dazu nicht sagen !

Aber, was macht er dann, wenn er bei euch ist ??

An eurer Stelle würde ich Rechtsrat einholen (ihr 3 zusammen !!) und dagegen vorgehen.

Liebe Grüsse RODIUM

Wenn der Vermieter nicht selbst zur WG gehört, steht ihm das Betretungsrecht so nicht zu. Nur in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung.