Wie oft muss man eigentlich den Vermieter zum ablesen reinlassen?

10 Antworten

Ein mal im Jahr ist i. d. R. völlig ausreichend. Evtl. 2 x wenn die Abrechnungszeiträume unterschiedlich sind. Öfter aber auf keinen Fall.

Dazu muß er sich aber ausreichend vorher ankündigen bzw. einen Termin mit Dir absprechen.

So nebenbei, wohnst Du mit dem Vermieter im selben Haus das nur 2 Wohnungen hat?

FrauStressfrei 
Beitragsersteller
 05.09.2015, 14:42

Gottseidank wohn ich nicht mit dem Vermieter in einem Haus!

er muß sich schon ankündigen.....


aber, ablesen, darf er sooft wie er will..ist eigentlich von Vorteil, so kann er schnell sehen wenn irgendwas defekt ist an der Uhr

Das kenne ich auch so: einmal im Jahr wird abgelesen,mit voranmeldung. Du kannst Deinen Vermieter mal höflich bitten,sich doch anzumelden und auch fragen,warum und was er mehrmals ablesen muss! 

FrauStressfrei 
Beitragsersteller
 05.09.2015, 14:28

Gibt keinen Grund

eigentlich muss er nur einmal im jahr ablesen

wenn irgendwas ist, vielleicht mal ein jahr 2 mal

er darf unangemeldet natürlich kommen, aber du musst ihn nicht reinlassen^^

FrauStressfrei 
Beitragsersteller
 05.09.2015, 14:26

Ah, gut! Danke!

Wie oft muss man eigentlich den Vermieter zum ablesen reinlassen?

Das kommt drauf an, was es abzulesen gilt und in welchem Turnus die Ablesungen erfolgen; es kann durchaus mehr als einmal im Jahr sein.

Der Grund/ Anlass ist vom Vermieter rechtzeitig anzugeben, bzw, sollte eine Absprache bezüglich des Termins erfolgen.

Hier mal ein Link:

http://www.urteile-mietrecht.net/Ablesung-Heizverbrauch.html

Der Vermieter darf auch nicht jedesmal die Wohnung "inspizieren"

Und darf er unangekündigten kommen zum Ablesen?

Nein.

Um mich zu kontrollieren, denke ich

Kann sein dass es Zwischenablesungen sind, auf jeden fall muss der Grund angegeben werden.

MfG

Johnnymcmuff