Darf der Vermieter ohne mein Beisein den Garten oder die Terrasse betreten?
Konnte wegen Autopanne einen Besichtigungstermin für Nachmieter nicht wahrnehmen.Laut Zeugen war mein Vermieter trotzdem ohne mein Beisein im Garten und auf der Terrasse.Zudem waren die Gartenmöbel verrutscht.
6 Antworten
Konnte wegen Autopanne einen Besichtigungstermin für Nachmieter nicht wahrnehmen.Laut Zeugen war mein Vermieter trotzdem ohne mein Beisein im Garten und auf der Terrasse.Zudem waren die Gartenmöbel verrutscht.
Wenn der Garten mitvermietet ist, dann darf ihn niemand ohne Deine Zustimmung betreten.
Allerdings würde ich deswegen keinen Aufstand machen. Er war ja wohl nicht in Deiner Wohnung. (hoffentlich)
Hattest du denn deinen Vermieter informiert, dass du nicht kommen wirst wegen der Panne? Aber selbst wenn, er hätte weder Haus noch Garten betreten dürfen. Nur was willst du nun tun? Ich würde dem Vermieter nochmal klar machen, dass das nicht in Ordnung war und das war es dann auch. Ihr/ Du willst doch sowieso ausziehen.
Hast Du den Garten mit gemietet? Wenn ja hätte er nicht mal diesen betreten dürfen. Die Terrasse, wenn sie zur Wohnung gehört, auch nicht.
Hast Du denn den VM informiert das Du wegen der Panne den Termin nicht wahrnehmen konntest?
Evtl. wollte er ja nur schauen ob Du da und nur die Klingel nicht gehört hast.
Ich würde nicht so viel Aufhebens darum machen.
Hast du Garten und Terrasse mitgemietet, hätte dein VM diese nicht betreten dürfen. Da du aber nicht anwesend warst und doch ausziehen willst, kann ich das Verhalten des Vermieters schon verstehen. Sei doch nicht so kleinlich, solange er nicht in deiner Wohnung war.
Kommt drauf an, was dazu vertraglich vereinbart ist...