Darf der Vermieter ohne Ankündigung Taubenschutzgitter vor Fenster montieren?
Unser Vermieter hat heute unser Schafzimmerfenster und unser Badezimmerfenster mit engmaschigem Hasendraht vergittert zum Schutz gegen Tauben. Dies wurde nicht angekündigt und gleichzeitig wurden die bereits vorher angebrachten Stachel gegen Tauben mit eingegittert (inklusive Taubenkot).
Was kann ich dagenen tun, wenn der Vermieter das nicht rückgängig machen will? Es sieht jetzt aus als wäre man in einem Käfig.
4 Antworten
Das darf er weder ohne noch mit Ankündigung. Dieser Hasendraht vorm Fenster ist eine erhebliche Beeinträchtigung die du nicht dulden musst.
Fordere den Vermieter schriftl. per Einwurfeinschreiben mit einer Fristsetzung von 1 Woche auf, den Draht wieder zu entfernen. Kündige dabei an, dass du bei Verfristung deine Miete um 20% mindern wirst.
Dabei dürfte es sich (vermutlich ) kaum um eine zulässige Art zur Taubenabwehr im Hinblick auf das Mietrecht handeln.
Hier dürfte Euch am ehesten der Mieterschutz eine korrekte Auskunft geben dürfen.
Er hat das komplette Fenster eingegittert? Nicht nur den Sims?
Nein, das dürfte nicht gehen. Zeigt das Fenster zur Straße? dann ans Bauamt wenden. Denn die Fassade zur Straßenseite darf Baulich nicht ohne Genehmigung verändert werden.
Bzw deinen Vermieter um diese Genehmigung bitten, das er sie dir vorweist.
Beide Fenster zeigen zum Hof. Zudem ist es total unsinnig das ganze Fenster zu vergittern, weil die Tauben nur auf dem Fallrohr der Regenrinne sitzen und dir Fensterbank beim anfliegen als Klo nutzen. Vor dem Badezimmerfenster sitzen sie nie.
ausziehen wäre eine Alternative. Der Vermieter will nur sein Eigentum schützen
den Dreck hat wohl der Monteur liegen lassen und nicht der Vermieter, oder hat der die Arbeiten gemacht ?
Aber da kann man doch vorher den Mieter informieren! Und nicht einfach vergittern und dann noch den Dreck drin liegen lassen