Darf der Vermieter nur an Berufstätige vermieten?
Ich weiss, wenn man eine Stellenausschreibung macht darf diese weder herkunftsbezogen noch geschlechtsspezifisch ausgeschrieben werden da sonst wegen Diskriminierung unzulässig.
Darf ein Vermieter nur an Beruftätige vermieten und damit Rentner oder Arbeitssuchende ausgrenzen? Liegt dort dann nicht auch eine Diskriminierung vor?
10 Antworten
Wie du schon sagst, muss die Stellenausschreibung ohne Diskriminierung ausgeschrieben werden... wer eingestellt wird, ist dann aber wieder was ganz anders.
Bei einer Vermietung muss noch nicht einmal das Angebot neutral sein. Der Eigentümer kann bestimmen, wer, wann, wo, wie, warum seine Wohnung beziehen darf.
Was wäre denn die Alternative? Dass er sich und den Interessierten einen Besichtigungstermin und Stress zumutet, obwohl für ihn von vornherein klar ist, dass er z.B. nur eine Ehepaar nimmt, bei dem beide arbeiten gehen.... da ist es doch viel sinnvoller, die gleich von Anfang an so zu kommunizieren...
es gibt auch vermieter die nur an Hart 4 empfänger vermieten, weil dann die miete pünktlich kommt.
Kommt drauf an.
Hartz-IV-Empfänger können es veranlassen, dass das Amt die Miete direkt an den Vermieter zahlt. Vorteil: Sicherung des Wohnraums.
Es gibt Vermieter, die nur an Hartz-IV-Empfänger vermieten, die sich für diese Regelung entschieden haben.
Der Vermieter kann vermieten, an dem er will, klar
Auch bei der Stellenvergabe werden Leute diskriminiert. Die Stellenausschreibung muss zwar neutral sein, aber niemand kann dem Unternehmen vorschreiben, wer am Ende eingestellt wird.
Ein Vermieter kann sich seine Mieter aussuchen ...
Ich habe auch schon von Leuten gehört, die nur an Berufstätige mit unbefristeter Stelle vermieten.
Und welche, die andere Erfahrung gemacht haben...