Darf ein Disco keine Ausländer reinlassen? Diskriminierung?
Ich und meine Freunde gingen kürzlich wieder mal in eine Disco, wir mussten wie immer Pass vorzeigen, ich und meine Freundinen kamen ohne Probleme rein, mein Freund und ein paar von seinen Kollegen (nur die mit ausländischem Namen) kamen nicht rein, die Argumentation war dass Ausländer ständig Probleme bereiten, ich selbst habe auch einen albanischen Namen, kam aber mit der Begründung, dass ich eine Frau bin rein..
Ist das erlaubt ? Es ist eine öffentliche Disco und ich weiss ja das Diskriminierung strafbar ist, kann ich nun den Discobesitzer anzeigen? Danke für die Arbeit
15 Antworten
Es bleibt ein undurchsichtiger Bereich und hat sich ohne eine Richtlinie anscheinend durchgesetzt, wohlbemerkt ohne eine gesetzliche Grundlage. Die beweislage müsste umgedreht erfolgen und sollte genannt werden warum man nicht hineingelassen wird. Wo kommen wir hin wenn jedes öffentliche Lokal sich aussuchen würde wer rein kommt und wer nicht. Es ist eine art der diskriminierung. Solche Lokale sind in meinen Augen zu meiden.
Wenn du Ausländer wie Türken, Albaner und so weiter einfach in deine Disko reinlässt, sehen sie die bald als ihr Eigentum an und dann sind da bald 90 % Südländer.
Dann kannst du den Laden entweder dicht machen oder den Ausländern gratis überschreiben. HAHA!!
Nein die dürfen euch nicht rein lassen wenn ihr ausländer seid weil die schlchte erfahrungen damit haben aber die dürfen das nicht als grund benutzten bzw. euch das sagen. das wäre strafbar
damit kommt man aber nicht weit da ist aussage gegen aussage, und nachher musst du noch die kosten übernehmen also lass es lieber, nimm es hin wie es ist und reg dich nicht drüber auf
Jede Disko darf entscheiden, ob sie Ausländer reinlässt oder nicht.
Dieses Argument des "ständigen Ärgers" ist leider bittere Wahrheit! Sehr viele Ausländer RANDALIEREN, HANDELN MIT DROGEN ODER PRÜGELN sich. Ein Diskobesitzer hat auch die Pflicht, seine anderen Gäste vor diesen Menschen zu schützen.
Es gilt für den Inhaber das Hausrecht. Wenn ich eine Disco miete und nur Jungs ab 1,80m in den Laden lassen will, oder nur blonde Damen, dann darf ich das (als Besitzer oder Chef der Veranstaltung)gemeint. bei Ämtern darf man Euch darum deswegen nicht nicht bedienen. Privat schon.
In diesem Fall schon.
Falsch.
AG Oldenburg, 23. Juli 2007, Aktenzeichen: E2 C2126/07.
Im AGG sind die Merkmale, derentwegen nicht diskrimiert werden darf, aufgelistet. Rasse gehört dazu.
Das Hausrecht hat nur Vorrang, solange diese Merkmale nicht als Grund für die Abweisung aufgeführt werden. Hier herrscht also eine Rechtsgüterabwägung.
Davon unbeschadet bleiben besondere Veranstaltungen, die sozial erwünscht sind und daher vom Gesetzgeber nicht als diskriminierend eingestuft werden, etwa reine Frauenabende in Discotheken.
Hmm Rasse ist aber in diesem Zusammenhang ein komischer Begriff. Es gibt Kaukasier( das sind die Weissen), Asiaten und Afrikaner, (weiss nimmer genau ob die Aborigines aus Australien auch als Rasse zählen). Diskriminierung nach Rasse wäre somit nur wenn der Türsteher sagen würde: "Schwarze und Asianten kommen hier nicht rein...". Darum geht es heir wohl aber nciht, geht um Ausländer und die Albaner, Türken, Spanier, Norweger, Polen, Holländer, Russen etc sind halt alles Kaukasier. UNterschjeidet das Gesetz da nach Rasse oder nach Herkunft oder gar nach Staatsangehörigkeit?
Aber wer wird denn da Klagen? Diskriminieren ist zwar verboten aber wird wirklich ein Richter einen Besitzer dazu verurteilen person X reinzulassen?
Ganz so simpel ist das nicht.