Darf der Vermieter jährl. 60€ Gebühren für eine Satschüssel abrechnen?
Mein Vermieter rechnet jährlich 60 € Gebühren für ein am Haus angebrachte Satellitenschüssel von j e d e r Mietpartei ( 8 Mieter im Haus ) ab. Das sind insgesamt 480€ JEDES Jahr! Die Schüssel ist doch eine EINMALIGE Anschaffung , die bleibt doch am Haus und jedes Jahr kassiert er dafür 480 €, bei Auszug nehm ich doch nicht ein kleines Stück der Schüssel mit. Darf der das tun?
9 Antworten
Darf er wenn vertraglich vereinbart.
Es entstehen ja auch laufende Kosten.
Punkt 15 der Betriebskostenverordnung
die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;
5 Euro pro Monat und Partei sind zu 100 % aber keine BETRIEBSkosten, zumal eine solche Anlage keine Wartung braucht, auch wenn diese theoretisch umgelegt werden könnte. Das ist eine Mietzahlung bzw. Nutzungsgebühr...
Grds. darf der VM die Anschaffungskosten anteilig umlegen, wenn alle Mieter dem SAT-Empfang zustimmten (Programmvielfalt) bzw. gegen bereitgestelltes Kabel-TV ausgetauscht verlangten, um die zusätzliche Kabelgebühr zu sparen. Eine dementsprechende Regelung mit dem Vormietern ging auf euch über und umfasst selbstverständlich auch Lohnkosten, Kabel, Steckdosen, Verteiler, Verstärker usw.
Zusätzlich die Wartungs- und Stromkosten als Betriebskostenart umlegen.
G imager761
Eine dementsprechende Regelung mit dem Vormietern ging auf euch über
Rechtsgrundlage?
Das darf er nur bei Wartung und Instandhaltung. Da er die Schüssel keine 360 Tage im Jahr wartet, ist die Forderung gesetzeswidrig
Falsch.
Kommt auf die Vertragsgestaltung an, was hast Du unterschrieben ??
Darf der Vermieter jährl. 60€ Gebühren für eine Satschüssel abrechnen?
Ja darf er.
Aber auch alle Mieter können drauf Bestehen das alle 3 Jahre die Sat Technik erneuert werden muss. Das beinhaltet ein neues LNB ,sowie auch neue Schüssel bzw. Splitter (sofern vorhanden) . Ist im Mietvertrag ein Reciver mit enthalten ,kann man diesen sogar alle 3 Jahre austauschen lassen. Man ist nicht verpflichtet die Sat Anlage auf Gedeih und Verderb 10 Jahre oder länger am Stück zu verwenden.
Aber auch alle Mieter können drauf Bestehen das alle 3 Jahre die Sat Technik erneuert werden muss.
Rechtsgrund für diese unsinnige Behauptung?
Man ist nicht verpflichtet die Sat Anlage auf Gedeih und Verderb 10 Jahre oder länger am Stück zu verwenden.
Unsin: Der VM hat vielmehr nur die Gebrauchstüchstüchtigkeit des vermieteten Ausstattung zu gewährleisten :-O
G imager761