Darf der Vermieter einfach das Hausgrundstück betreten?
Guten Tag liebe Wissenden. Ich habe ein wenig Klärungsbedarf. Hier die Vorgeschichte:
Wir haben ein Haus mit Garten gemietet, freistehendes Haus mit kl. Garten vor und gr. Garten hinterm Haus. In unserem Mietsvertrag steht, dass wir für die Gartenpflege zuständig sind. Machen wir auch, sind oft im Garten schneiden, pflanzen und mähen regelmäßig den Rasen...
Im Februar dieses Jahres war unser Vermieter (nennen wir ihn "V") wegen einer feuchten Stelle im Haus (ein Versicherungsfall). Alles soweit OK. Wir sprachen über Garten, Gartenpflege usw. Das wir schon einiges gemacht haben, erzählten wir, aber auch, dass wir noch so einiges vorhaben. Unsere Nachbarn zB hätten gern mehr Sonne und wollten von uns das wir einige Bäume zurück schneiden. Das alles hatten wir V erzählt. Er sagte, ja OK, machen sie das. Wir machten einen Termin aus, mit Gartenbegehung und gingen von Ecke zu Ecke und besprachen und was gemacht werden könnte. Der Baum weg, diese Hecke kürzer usw...
Nach der Besprechung einigten wir uns auch darauf, sobald wie möglich mit den Arbeiten zu beginnen. Taten wir auch gleich den Samstag drauf. Hatten aber, da es ein großer Garten ist noch nicht alles abgeschlossen. Wir hatten vor das über ca. drei Samstage zu verteilen, auch wegen des Gärtners, Termine und der Geräte die ich dafür leihen musste.
Ein paar Tage später rief V an und sprach aufs Band: "Wir würden uns nicht melden und er hätte noch nichts gesehen, keine Beschneidungsarbeiten (wir hatten zuerst hinten angefangen). Er drohte wenn wir uns nicht melden würde er heute mir einem Gärtner kommen und den auf unsere Kosten die Arbeiten machen lässt. Wir schrieben ihm eine Mail zurück, das wir wie besprochen zeitnah angefangen haben aber noch nicht fertig sind. Darauf die Rückmail: Wenn wir bis zum kommenden Samstag nicht die Arbeiten erledigt hätten, würde auf unsere Kosten ein Gärtner kommen.
Gut, wir hatten daraufhin letzten Samstag alle Restarbeiten erledigt, einen Gärtner kommen lassen der mit der Teleskopsäge die hohen Bäume beschnitten hat. Einige Sachen hatten wir auf Anraten des Gärtners so belassen – aber zu 90% alles beschnitten. Heute ist Sonntag, ein Tag später, V steht mittags um 12:50 Uhr unangemeldet vo der Tür und sagt: „Guten Tag, ich würde gern den Garten besichtigen, ich habe gesehen Sie haben schon einiges gemacht, sind Sie denn jetzt fertig?“. Ich sagte: „Oh, Überraschungsbesuch? Ich mag aber keine Überraschungsbesuche und außerdem passt es mir gerade nicht, bitte rufen Sie mich an und machen Sie einen Termin aus, dann können wir zusammen gucken.“ Danach ist V ohne zu fragen auf das Grundstück gegangen und hat sich ein Teil der Gartenarbeiten angesehen. Ich muss dazu sagen, nur im vorderen Teil, nicht hinterm Haus.
Meine Frage: Darf V ohne Erlaubnis auf das Grundstück? Darf V so einen Druck ausüben? Darf V bestimmen, was wie kurz geschnitten werden muss? Zur Info: V investiert nicht 1,- € ins Haus, immer nur das aller Nötigste. Danke!
6 Antworten
Wenn man was gemietet hat und dafür bezahlt darf der Vermieter nur mit Anmeldung besichtigen.Einfach so geht das nicht.Mal davon abgesehen das er doch eigentlich für die Bäume zuständig ist.Das würde mir einfallen...dem den Garten samt Bäume Sträucher und wer weiss was sonst noch zu machen.Rasen und Unkraut...ist ja ok....aber doch keine Grossbaustelle weil der Nachbar Sonne will oder so.Das sollte der Vermieter doch wohl machen.
Wir haben alles gemietet Haus, Garten, Einfahrt - alles. Ist ein freistehendes Haus (700 qm). Der Vermieter wohnt in einem anderen Ort. Also auch keine Grundstücksangrenzung o.ä.
Wenn das alles Bestandteil des Mietvertrages ist, darf der Vermieter nicht ohne Zustimmung das Grundstück betreten.
Hallo, hier ein ganz interessanter Link:
http://deutschesmietrecht.de/gartenpflege/117-gartenpflege-vereinbarung-mietvertrag.html
Wenn Ihr Mieter des Gartens seid, ist das wie bei der Wohnung.
Wenn mit dem Vermieter keine Gartennutzungsvereinbarung abgeschlossen wurde sondern lediglich der Garten mit dem Haus zusammen als Mietsache vermietet wurde, dann gilt:
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Der Vermieter darf das gemietete Grundstückstück nur nach Anmeldung und gemeinsam mit dem Mieter betreten. Zuwiderhandlungen des Vermieters = Hausfriedensbruch.
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Der Vermieter muss oder kann auf seine Kosten Bäume und Hecken verschneiden und den Verschnitt auf seine Kosten entsorgen.
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Du hast freiwillig aufgrund einer Absprache mit dem Nachbarn und nach Genehmigung durch den Vermieter Hecken und Bäume verschnitten. Dafür darfst du den Vermieter nicht mit Kosten belasten, die diese Arbeiten betreffen.
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Sollte der Vermieter einen Gärtner zum weiteren Verschneiden von Bäumen und Hecken schicken, dann ist der Gärtner nicht ins Grundstück zu lassen, weil nicht angemeldet und - die Zeit des Baumschnittes endet am 28.02.2014 wie jedes Jahr Ende Februar.
Mängel an der Mietsache sind dem Vermieter sofort zu melden - da kannst du Gegendruck ausüben.