darf der vermieter deichverband feuer wasser sturm versicherungund messbetrag grundsteuer abrechnen

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das ist alles gesetzlich geregelt ... er darf

guck dir mal die II. BV an, dort stehen alle möglichen umlagefähigen Kosten. Wenn im MV hierzu Bezug genommen wurde oder die umlagefähigen Arten genannt wurden - dann ja.

Bei einem berufsmäßigen Vermieter gehe ich davon aus, das er weiß, was er darf und was nicht.

Ja der Vermieter kann Beiträge für Versicherungen und auch die Grundsteuer umlegen.

zu den Betriebskosten gehören mehr oder weniger sämtliche Kosten, die durch nötige Fremdforderungen entstehen, nicht jedoch Kosten, die zur Instandsetzung und Erhaltung des Gebäudes zählen, sowie Kosten für die Abrechnung durch den Vermieter.