darf der vermieter daten an dritte weitergeben?
hallo. zur sachlage: ich bin umgezogen, da gegen eine person habe ich eine einstweilige verfügung und beim einwohnermeldeamt eine auskunftsperre beantragt und genehmigt bekommen. die person, gegen die ich die einstweilige verfügung habe, versucht mit allen mitteln die neue adresse raus zu bekommen.
dies weis auch meine ehemalige vermieterin. darf sie dieser person oder anderen meine neue adresse mitteilen? (einstweilige verfügung wurde beantragt wegen versuchten mordes, erpressung, bedrohung, beleidigung, nötigung)
ebenfalls hat sie der person dinge erzählt, wie das noch eine summe offen ist, welche noch beglichen werden muss (zu unrecht).
darf sie das, wenn nein, was kann ich machen? er könnte jeden tag vor meiner haustüre stehen.
13 Antworten
Der Vermieter, auch der ehemalige, darf deine Daten absolut nich weitergeben.
An deiner Stelle würde ich aber etwaige Pesonen, die noch durch diese dritte Person befragt werden könnten, sensibilisieren. Heißt, denen von der Gechichte erzählen und daß mit deinen Daten mit besonderer Sorgfalt umzugehen ist.
Zum Anwalt gehen und deiner Vermieterin eine Abmahnung schicken; ggf. musst du noch einmal umziehen (ich weiss, dass das blöd ist, aber wenn die Sorge so groß ist, wird dir kaum etwas anderes übrig bleiben).
Damit sie es nicht noch einmal macht. Eine Klage - keine Ahnung, ob man bei "Nachbarschaftstalk" damit durchkommt. Aber wie gesagt, ich würde mich mit meinem Anwalt darüber unterhalten.
Hallo,
wenn du dagegen angehen willst, dann mußt beweisen, daß deine ehemalige Vormieterin sich der "Üblen Nachrede" schuldig gemacht hat, damit ist aber noch nicht bewiesen, daß sie deiner Adresse Preis gegeben hat.
Wenn dir so sehr daran liegt, deine ehemalige Vermieterin zu verklagen, dann schalte einen Detektiv ein.
Gruß, Emmy
darf sie das, wenn nein, was kann ich machen?
Nein,darf sie nicht.Du kannst sie ermahnen das in Zukunft zu unterlassen.
Aber das löst nicht das Problem.
Die bleibt wohl nur der Weg des Umzuges in eine andere Stadt.
Es geht um das Thema Datenschutzverletzung. Nein sie darf es rechtlich gesehen nicht, solange du nicht einverstanden bist.
Wozu die Abmahnung?