Darf der Vermieter das einfach so machen?
Hallo, ich habe schon länger Streit mit meinem Vermieter. Hier die Probleme in Kurzform:
- die Heizung wurde im Herbst/Winter nicht eingeschaltet
- ich bekam nie eine richtige Wasserrechnung, Mietrechnung, Heizölrechnung, sondern nur Handschriftlich aufgeführte Rechnungen. Die Wasserrechnung bekam ich zum Beispiel nicht von der Gemeinde, sondern auch handschriftlich vom Vermieter. Außerdem war die Rechnung meiner Meinung nach viel zu hoch!
- Aufgrund der Umstände habe ich die Mietzahlungen eingestellt. Ich forderte ordnungsgemäße Rechnungen sowie eine Nebenkostenabrechnung an
- Als Reaktion auf die Einstellung der Mietzahlungen, wurde im Februar das Warmwasser abgestellt und ist bis heute immernoch nicht verfügbar
- Vor kurzem dann die fristlose Kündigung vom Vermieter
Ist das denn alles rechtens?
5 Antworten
Ja, die fristlose Kündigung ist rechtens.
die Heizung wurde im Herbst/Winter nicht eingeschaltet
Kannst Du das beweisen? Hast Du den Mangel ordnungsgemäß, also schriftlich mit Fristsetzung gemeldet?
nur Handschriftlich aufgeführte Rechnungen
Es ist durchaus in Ordnung, die Betriebskostenrechnung handschriftlich zu erstellen.
Mietrechnung gibt es nicht. Das ist schon der Mietvertrag und alle übrigen Belege, die von dritter Seite kommen, muss er Dir nicht geben, sondern bei Bedarf in seinen Räumen zeigen. Wenn Dir das so nicht zumutbar ist, kannst Du Fotokopien gegen Kostenerstattung anfordern. So sind die Regeln.
Außerdem war die Rechnung meiner Meinung nach viel zu hoch!
Meinungen zählen hier nicht.
Aufgrund der Umstände habe ich die Mietzahlungen eingestellt.
Was nach zwei ausbleibenden Mieten allein schon zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Wenn Du der Meinung bist, dass die Nebenkostenabrechnung so handschriftlich, wie Du sie bekommen hast, Deinen Ansprüchen nicht genügt, kannst Du natürlich eine nach Form und Inhalt korrekte Abrechnung anfordern. Belege ggf. danach beim Vermieter einsehen.
Sobald Du aber eine formell korrekte Nebenkostenabrechnung vorliegen hast, musst Du eine darin evtl. enthaltene Nachzahlung innerhalb von 4 Wochen bezahlen, sofern die formell richtige Nebenkostenabrechnung nicht viel zu spät, also nach mehr als 1 Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode eintraf.
Als Reaktion auf die Einstellung der Mietzahlungen, wurde im Februar das Warmwasser abgestellt und ist bis heute immernoch nicht verfügbar
Hast Du das als Mangel mit der Aufforderung zur Wiederherstellung mit Fristsetzung schriftlich beanstandet?
Der Vermieter wird Dich nun aufgefordert haben, die Wohnung bis zum Zeitpunkt X zu räumen. Kommst Du dem nicht nach, wird er eine Räumungsklage einreichen. Das könntest Du erst mal abwarten und dann damit zum Rechtsanwalt gehen.
Du könntest aber auch jetzt schon alle Dir vorliegenden Dokumente einpacken und zum Rechtsanwalt gehen.
Am Ende entscheidet das Gericht, was Recht und Unrecht bei der Sache ist.
Die Kündigung ist rechtens. Man stellt nicht einfach Mietzahlungen ein. Der Vermieter muß Dir auch nicht Original-Rechnungen zuatellen, sondern Du könntest bei ihn Einsicht nehmen oder ihn bitten, Kopien - gegen Gebühr - zu erstellen. Immer erst im Guten versuchen.
Ich denke daß der Vermieter nicht im Unrecht ist.
Denn Du solltest nicht eigenwillig die Miete einstellen, sondern den rechtlichen weg gehen.
Hierzu rate ich immer sich beim Mieterbund zu erkundigen was man nun in so einem Fall macht und machen darf.
Das solltest Du nun schleunigst nach holen.
Ab zum Mieterverein oder zum Rechtsanwalt für Mietrecht. Das Verhältnis ist mittlerweile zu zerrüttet, das Du da alleine unbeschadet wieder rauskommst.
Viel Glück
Nein, das Wasser hätte er nicht abstellen dürfen, die Kündigung ist rechtens.
Du hättest die Nebenkosten einbehalten können, nicht jedoch die Miete...