darf der Sicherungskasten durch ein Möbelstück verdeckt werden, oder muss er frei zugänglich sein?
in meiner neuen Wohnung ist eine winzige Küche eingebaut und Platz für den Kühlschrank wäre nur auf der Arbeitsfläche. Leider ist genau dort an der Wand, mitten im Fliesenspiegel, der Sicherungskasten. Mir wurde von Bekannten gesagt, dass er frei zugänglich sein muss und nicht verdeckt sein darf. stimmt das?
danke für eine baldige Antwort
5 Antworten
gemäß aktueller Normen und Anschlussbedingungen muss lediglich der Verteiler in dem sich der Stromzähler befindet frei zugänglich sein.
Was du alles wegräumen musst um zu deinen Sicherungen in der Unterverteilung für die Wohnung zu gelangen ist deine Privatangelegenheit. Wenn es ein Gerät ist, das man leicht wegrücken kann sehe ich in deiner eigenen Wohnung kein Problem.
Er sollte nicht verdeckt sein. Stelle dir mal vor, im Dunkeln gibt es einen Sicherungsfall.
(dennoch, verboten ist es nicht)
Holmer, dein Link beschreibt das Szenario nicht richtig.
bei beiden Links geht es ausdrücklich um die Hauptverteilung mit dem Stromzähler (außerhalb der Wohnung). Bei der Frage geht es um die Unterverteilung (ohne Stromzähler) innerhalb der Wohnung.
stimmt fast... er sollte frei zugänglich sein. spätestens wenn dir das erste mal der RCD (früher als FI Schalter bekannt) ausgelöst hat, und du im Dunkeln Möbelrücken spielen musst, wirst du es bereuhen...
ich frag mich welcher vollhorst von elektriker den Unterverteiler so ungünstig postiert hat. aber so unfassbar es klingt, ich habe schon besseres gesehen... zum beispiel über der Badewanne....
lg, Anna
das ist mir alles bekannt, aber zwischen theorie und praxis gibts nun mal feine unterschiede...
lg, Anna
außerdem sei noch erwähnt, dass es nicht zwangsläufig ein elektriker gewesen sein muss. seit es im Baumarkt auch Sicherungen und Sicherungskästen, aber keine 10mm² leitung gibt, betätigen sich viele hobbybastler auch daran...
lg, Anna
muss frei zugänglich sein.
nein, muß nicht, sondern sollte.
ein Elektriker der einen Unterverteiler im Bad (dort egal wo) installiert gehört sofort verhaftet und die Berufsberechtigung auf Lebenszeit entzogen.
Gemäß DIN VDE 0100-701 darf ein Unterverteiler selbst in einem an das Bad durch eine Mauer getrennten, angrenzenden Raum nur installiert werden, wenn zwischen Verteiler und Bad noch eine (mineralische) Rest-Wandstärke von 6 cm verbleibt.