Darf ein Vermieter den Sicherungskasten eines Mehrparteinhauses mit einem Schloss verriegeln?
VM hat seit neuestem ein Schloss vor den Sicherungskasten gesetzt so das keiner mehr einen freien Zugang zu seinen Sicherungen hat. Sollte nun eine Sicherung ausfallen oder ein Kabelbrand entstehen oder im krassen Fall sogar eine Person durch eine ungenügend gesicherte Nachttischlampe in ein offenes Kabel fassen. Hat keiner die Möglichkeit an die Sicherungen zu kommen. Dafür muss nun der Vermieter angerufen werden der sich nach seinem ermessen dazu bequemt nach den Sicherungen zu schauen.
3 Antworten
Darf ein Vermieter den Sicherungskasten eines Mehrparteinhauses mit einem Schloss verriegeln?
Nein, das ist gesetzlich nicht erlaubt.
Ihr solltet (alle Mieter gemeinsam) ein Schreiben an den Vermieter richten und ihn unter Fristsetzung auffordern, diesen gesetzwidrigen Zustand umgehend zu beenden.
Kommt er dem nicht nach, mindert ALLE die Miete um 30 Prozent (und kündigt das in dem ersten Anschreiben auch für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs an.
Nein, dazu müsste ich auch suchen. Das schaffst Du auch selbst.
Was den Zugang zum Stromzähler betrifft, da muss der Vermieter Dir einmal monatlich unentgeldlich Zugang (zur Ablesung) gewähren:
Bei den eigenen Sicherungen ist das schon vom allgemeinen Ermessen klar, dass Du dazu ständig Zugang haben musst.
Das LG München hat in einem Beschluss (Az.: 15 T 19143/05; Vorinstanz: Beschluss des AG München vom 13.9.2005, Az. 415 C 23505/05)entschieden, dass der Vermieter dem Mieter auch nach fristloser Kündigung nicht die Stromzufuhr sperren darf. Hierbei führte das Gericht auch aus, dass es zu den Mindestpflichten des Vermieters gehöre, Zugang zum Stromzähler und zum Sicherungskasten zu gewähren.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Zugang-zu-Stromz%C3%A4hler---f26954.html
Ja das habe ich alles soweit schon gelesen deswegen habe ich ja eine eigene Frage verfasst!! Zugang zum Sicherungskasten gewähren kann auch wieder ausgelegt werden in: unter beisein des Vermieters. Nirgends finde ich ein konkretes ja auf freien uneingeschränkten zugriff um z.B. im Falle eines Notfalls eigenständig am Sicherungskasten die Stromzufuhr kappen zu können bzw. im falle des Ausfalls eigenständig einzuschalten..
"Das LG München (Beschluss vom 24.11.2005, Az.: 15 T 19143/05) festgehalten, dass es mit zu den Pflichten eines Vermieters gehört, Zugang zum Stromzähler und zum Sicherungskasten zu gewähren.
Ist dieses nicht gewährleistet und der Hausmeister auch nicht immer sofort erreichbar, wie in Ihrem Fall, sollte zumindest ein Nachschlüssel Ihnen zur Verfügung gestellt werden."
Zitat und Quelle aus:
Evtl. genügt es den Nachschlüssel, der in einem verschlossenes Kästchen, das im Notfall von den Mietern aufgebrochen werden kann, direkt neben dem Sicherungskasten aufzubewahren.
Dem Voreigentümer unserer Immobilie wurde in einem Streitfall mit seinen Mietern dieser Vorschlag vom zuständigen Amtsgericht unterbreitet.
... und bestimmt haben die lieben Mieter sich gegenseitig den Strom gekappt, warum sonst sollte ein Vermieter Geld ausgeben für ein Schloß? Frage doch einfach mal nach und daß in der Wohnung kein Sicherungskasten sich befindet, sollte auch nicht sein, war aber ja beim Einzug wohl schon so.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Meiner Meinung nach denke ich auch nicht das es zulässig ist aber ich habe keine Rechtliche Grundlage.. Weisst du da vieleicht mehr. Evtl. einen Paragrafen?