Arbeitsamt alg1 und das Arbeitszeugnis
Ich hoffe ihr könnt mir schnell meine Frage beantworten:
Ich habe bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt... Offiziell hat er mich gekündigt bzl. sperzeit etc.
Jetzt bin ich gerade dabei mein Arbeitszeugnis zu schreiben und mein Alter AG hat mich gefragt ob es den rechtens ist wenn ich in meinem Arbeitszeugnis unten reinschreibe:
Zu unserem Bedauern entschloss sich Herr ......... auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen auszuscheiden. Wir bedauern dies außerordentlich.
also das in meinem Zeugnis steht das ich gekündigt habe.
Jetzt meine Frage stört das das Arbeitsamt? Darf ich das?
Vielen Dank für eure hilfe schon mal im voraus.
9 Antworten
Das Amz interessiert sich für dein Arbeitszeugnis nicht.
Wichtig ist, was im Kündigungsschreiben steht.
Da darf nicht drin stehen, dass du auf eigenem Wunsch gegangen bist.
Hallo Leute,
Doppelnennungen im Zeugnis sind nicht gefragt geht ja noch weiter...
Sicher schreib ich das nicht selber hab es eine Personalerin einer großen Firma schreiben lassen mit den Vorgaben meines alten AG und meinen... (steht hier aber auch nicht zur Debatte)
Mich hat nur interessiert im Grunde ob ich das Arbeitszeugnis beim Arbeitsamt vorlegen muss und die mir dann ein Strick daraus drehen können?
In der Kündigung steht das der AG gekündigt hat...
Ach so und mit dem neuen Arbeitgeber, da ich eine eigenes Profit-Center geleitet habe ist gekündigt im Zeugnis um einiges schlechter. Und die Rechtfertigung vorm neuen AG bekomme ich schon hin bin ja nicht auf den Mund gefallen.
- Nur so als Tipp wenn ein Mitarbeiter wegen Wirtschaftlicher Lage gekündigt wird haftet das immer ein Stück weit an den Mitarbeitern.
Tja, für das Arbeitsamt wäre das super. Dann bekommst Du die Sperre (wenn sie das Zeugnis zu Gesicht bekommen, was nicht unbedingt sein muss). Für Deinen Lebenslauf ist es auch fraglich, weil Du Dich gegenüber potentiellen neuen Arbeitgebern immer rechtfertigen musst, weshalb Du gehen wolltest. Könnte ein Einstellungs-Hinderniss sein. Wenn Dir aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt wurde, sieht das immer besser aus. In diesem Fall in beiden Fällen für Dich besser.
Man muss sich potentiellen neuen Arbeitgebern gegenüber doch nicht rechtfertigen, warum man gekündigt hat. Das Wichtige daran ist doch, dass man selbst gekündigt hat und nicht gekündigt wurde. Selbst aus wirtschaflichen Gründen sieht das nicht besser aus, d.h. es gab welche, die hat man lieber behalten hat!
Das Arbeitsamt bekommt das Zeugnis doch nicht zu sehen, falls doch, hast Du und Dein Arbeitgeber auch, ein Problem.
Problematischer finde ich die absolut doppelt gemoppelte Formulierung, mir scheint, Du solltest das Zeugnis nicht selbst schreiben, sondern jemanden der davon Ahnung hat diesen Job erledigen lassen.
Ich kenn mich nicht so aus. Musst du beim Arbeitsamt dein Zeugnis vorlegen? Dann darf da nichts rein, womit du verrätst, dass du selbst gekündigt hast. Wenn du das Zeugnis nur für weitere Bewerbungen brauchst, nur zu, so ein Satz macht sich immer gut.
Das Amt will das zeugnis nicht sehen, die Kündigung ist wichtig. Zeugnisse werden erst bei der Arbeitsvermittlung wichtig.