Dürfen 2 Anwälte aus der gleichen Kanzlei den selben Fall bearbeiten?
Liebe Community
Man nehme an es gibt einen Streit unter 2 Personen der nur noch via Anwalt geregelt werden kann.
Dürfen 2 Anwälte, welche in der gleichen Kanzlei arbeiten und befreundet sind, den gleichen Fall bearbeiten aber jeder mit einem unterschiedlichen Mandanten oder ist die Gefahr der Manipulation zu gross?
Ich weiss eine ziemlich sinnbefreite Frage aber sie nimmt mich wunder :)
4 Antworten
Natürlich nicht.
Schon wenn die Anwälte nicht in einer Kanzlei verbunden sind, sondern nur eine Bürogemeinschaft sind, dürfen keine Prozessgegner vertreten.
§ 3 BORA (Berufsordnung Rechtsanwälte) Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit
(1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war.
(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt auch für alle mit ihm in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft gleich welcher Rechts- oder Organisationsform verbundenen Rechtsanwälte. Satz 1 gilt nicht, wenn sich im Einzelfall die betroffenen Mandanten in den widerstreitenden Mandaten nach umfassender Information mit der Vertretung ausdrücklich einverstanden erklärt haben und Belange der Rechtspflege nicht entgegenstehen. Information und Einverständniserklärung sollen in Textform erfolgen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für den Fall, dass der Rechtsanwalt von einer Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft zu einer anderen Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft wechselt.
Danke für diese hilfreiche Antwort.
Da die Gefahr besteht, dass der eine Anwalt die Möglichkeit hat, Einsicht in die vertraulichen Unterlagen (z.b Mandantenkorrespondenz) des anderen zu nehmen, würde ich hier eine Interessenkollision sehen. Insbesondere dann, wenn sich diese Kollegen ein Sekretariat teilen.
stimmt genau, deshalb steht es auch in der Berufsordnung.
Danke für diese hilfreiche Antwort.
NEIN, das dürfen sie nicht !! § 3 BORA !! Von diesem Verbot darf nur dann abgewichen werden, wenn alle Mandanten ihr schriftliches Einverständnis zu dieser Form der Vertretung geben und weitere Belange dem nicht entgegenstehen.
Danke für diese hilfreiche Antwort.
ja, das dürfen sie; was soll da manipuliert werden?
§ 3 Berufsordnung
nein, die halten sich an die Fakten des Falls
Ich meine, wenn es 2 befreundete Anwälte sind, dass da evt. einer den anderen Versucht zu Überzeugen oder keine Ahnung.