Dürfen 2 Anwälte aus der gleichen Kanzlei den selben Fall bearbeiten?

4 Antworten

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Natürlich nicht.

Schon wenn die Anwälte nicht in einer Kanzlei verbunden sind, sondern nur eine Bürogemeinschaft sind, dürfen keine Prozessgegner vertreten.

§ 3 BORA (Berufsordnung Rechtsanwälte) Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit

(1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war.

(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt auch für alle mit ihm in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft gleich welcher Rechts- oder Organisationsform verbundenen Rechtsanwälte. Satz 1 gilt nicht, wenn sich im Einzelfall die betroffenen Mandanten in den widerstreitenden Mandaten nach umfassender Information mit der Vertretung ausdrücklich einverstanden erklärt haben und Belange der Rechtspflege nicht entgegenstehen. Information und Einverständniserklärung sollen in Textform erfolgen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für den Fall, dass der Rechtsanwalt von einer Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft zu einer anderen Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft wechselt.

AllThatRemains 
Beitragsersteller
 03.10.2014, 15:33

Danke für diese hilfreiche Antwort.

Da die Gefahr besteht, dass der eine Anwalt die Möglichkeit hat, Einsicht in die vertraulichen Unterlagen (z.b Mandantenkorrespondenz) des anderen zu nehmen, würde ich hier eine Interessenkollision sehen. Insbesondere dann, wenn sich diese Kollegen ein Sekretariat teilen.

wfwbinder  03.10.2014, 12:12

stimmt genau, deshalb steht es auch in der Berufsordnung.

AllThatRemains 
Beitragsersteller
 03.10.2014, 15:33

Danke für diese hilfreiche Antwort.

NEIN, das dürfen sie nicht !! § 3 BORA !! Von diesem Verbot darf nur dann abgewichen werden, wenn alle Mandanten ihr schriftliches Einverständnis zu dieser Form der Vertretung geben und weitere Belange dem nicht entgegenstehen.

AllThatRemains 
Beitragsersteller
 03.10.2014, 15:33

Danke für diese hilfreiche Antwort.

ja, das dürfen sie; was soll da manipuliert werden?

wfwbinder  03.10.2014, 12:11

§ 3 Berufsordnung

AllThatRemains 
Beitragsersteller
 03.10.2014, 11:01

Ich meine, wenn es 2 befreundete Anwälte sind, dass da evt. einer den anderen Versucht zu Überzeugen oder keine Ahnung.

Margita1881  03.10.2014, 11:02
@AllThatRemains

nein, die halten sich an die Fakten des Falls