Strom abstellen - Muss man RWE in die Whg. lassen?
Einer Freundin wird mit einer Stromsperre gedroht. Am 26.04. hatte sie einen gelben Zettel im Briefkasten und sollte bis zum 29.04. zahlen. Wenn nicht dann würde jemand kommen und dem Strom abstellen. Sie kann aber erst am Montag zahlen, eher bekommt sie kein Geld. Was passiert wenn sie den RWE Menschen nicht rein lässt? Auf dem Zettel steht das die sich dann mit einem Gerichtsbeschluß Zutritt verschaffen. Wie lange dauert es bis die RWE diesen Beschluß hat? Könnte sie mit dem nicht hereinlassen Zeit schinden bis Montag?? Achso, der Stromzähler befindet sich in der Wohnung. Jede Wohnung hat auch von draußen aus eine eigene Eingangstür und einen Keller hat sie nicht. (Bzw. das Haus hat keinen Keller wo sich noch irgendwelche Zähler befinden können.)
9 Antworten
natürlich musst Du den MA des RWE nicht ohne Gerichtsberschluss in die Wohnung lassen. Diesen besorgt der sich allerdings dann sehr schnell (oft am gleichen Tag). Denke auch daran, das RWE den Vertrag ausserordentlich kündigen kann und dann hast Du gar keinen Strom mehr. Such Dir mal mit einer negativen Schufa einen anderen Anbieter. Viel Spass dabei!!
Bin selber bei einem kommunalen Stromversorger beschäftigt und die Rechtslage ist hier eindeutig.
Der Stromzähler ist Eigentum des Netzbetreibers und du bist dazu verpflichtet dem Netzbetreiber oder von ihm dazu beauftragten Dienstleistungsunternehmen nach angemessener Vorankündigung Zugang zum Zähler zu gewähren.
Das gilt auch dann, wenn der Zähler in deiner Wohnung hängen sollte, was aber äußerst selten der Fall ist. Der Netzbetreiber weiß durch sein EDV System wo der Zähler hängt und ist er tatsächlich in der Wohnung wird er einen entsprechenden Beschluss direkt dabei haben.
Wieso in die Wohnung? Sitzt dort der Stromzähler?
Die Hauptverteilung sitzt üblicherweise in den Kellerräumen oder zumindest in Räumen ausserhalb der Wohnflächen, und die Stromsperre erfolgt dort.
Prinzipiell muss man niemanden in seine Wohnung lassen, weil hier das Prinzip der Unverletzlichkeit gilt. Eine der wenigen Ausnahmen ist ein richterlicher Beschluss bei einem Privatwirtschafter wie Energieversorgern.
sie muss den rwe ins haus lassen. entweder sie leiht sich geld, oder du leihst ihr was oder sie muss ohne strom leben bis am montag. in zukunft aufs geld achten dass es immer für strom auf dem konto ist. strom wird abgebucht ;-)
An ihrer Stelle würde ich Kontakt zu RWE aufnehmen und ihnen nachweisen, dass sie am Montag das Geld zum Zahlen zur Verfügung hat. Vielleicht lässt sich es so am einfachsten regeln. Wenn RWE ein solches Datum setzt, kann es sein, dass sie den Beschluss schon haben.