Wechsel der Steuerklasse bei Pfändung?
Mein Mann hat Schulden, die vor unserer Ehe entstanden sind. Bisher hat er bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und wäre auch mit der Steuerklasse 4 unter der Pfändungsfreigrenze geblieben. Jetzt ist er von einem Kunden übernommen worden und hat jetzt ein höheres Brutto. Kann der Gläubiger verlangen, dass er jetzt die Steuerklasse in 4 ändert?
5 Antworten
So wie ich den link von guelleopel interpretiere kann der Gläubiger das in eurem Fall nicht verlangen, wenn du wesendlich mehr verdienst als dein Mann, den dann gibt es einen Sachlichen Grund für die Wahl der Steuerklassen, der nichts damit zu tun hat nur den pfändbaren Betrag zu senken. Das das eine Folge der Steuerklassenwahl ist scheint kein Probelm zu sein solange die Steuerklassen auch dann so gewählt worden wären wenn keine Pfändung vorliegen würde.
Es ist so. Bestehen Unterhaltspflichtige Kinder im nicht eingenem Haushalt, muß der Partner auf alle Fälle in 4 bleiben. Das heißt ihr beide, egal ob du mehr verdienst oder nicht.Steuerklasse 4 ist Pflicht. Auch im normalen Pfändungsfall ist es Pflicht in 4 zu bleiben, da sonst Geld dem Gläubiger unterschlagen wird. Es besteht eine Pfändungsgrenze und die ist bei 4 festgelegt worden. Habt ihr Kinder oder geheiratet oder lange Fahrtwege zur Arbeit kann die Pfändungsgrenze bei einem Rechtspfleger bei eurem Amtsgericht abgeändert werden.
Der Gläubiger kann zwar keine für ihn günstigere Steuerklasse des Schuldners erzwingen. Wechselt der für ein schlechteres Netto in eine schlechtere Klasse und läßt seine holdes Eheweib mitarbeiten, gibt es aber für alle beide im Folgekalenderjahr eine höhere Lohn- und Kirchensteuerrückzahlung bezüglich der vom Ehemann bezahlten Abgaben. Davon stehen dem Schuldner ob er mag oder nicht 50 % zu. Und dieser Rückerstattungsanspruch erhöht wiederum den Jahresnetto des Schuldners, der wiederum zu einer höheren Pfändbarkeit von dessen Löhnen führt. Dieser Anspruch kann vom Gläubiger gegen das Finanzamt auch denn gepfändet werden, wenn der Bankrotteur und dessen Weib gar keine Lohnsteuererstattung beantragen. Dann geht die Erstattung mindestens zum Teil an den Gläubiger. Und das Eheweib kann dem Schulödner weiterhin beim Betrügen von Gläubigern helfen bis das Insolvenzverfahren angestrengt wird, Und dann ist mit teuren Insolvenzkosten und einem Insolvenzverwalter zu rechnen. Viele Arbeitgeber mögen keine bankrotten Angestellte. Daher kann der Schulder auch deswegen wieder seinen Arbeitsplatz verlieren.
Wenn beide ungefähr das gleiche Verdienen, ja.WEnn er Ecke mehr verdient, käme normalerweis die STKL 3
Es ist klar das der Gläubiger Maximal verlangen kann das der Verheiratete Schulder Steuerklasse 4 nimmt, wenn er gezwungen werden könnte wenn er mehr verdient als seine Frau steuerklasse 3 zu nehmen würde die Ehefrau faktisch für die Schulden ihres Mannes mit aufkommen müssen, was sie aber rechtlich nicht muss. Also wenn überhaupt dann muss der Mann von ssilbergott maximal die Steuerklasse 4 nehmen, 3 mit Sicherheit nicht.
Dann lies das ganze mal bis zum ende. Da steht ganz klar das ein Sachlicher Grund das man die Höhere Steuerklasse als Schuldner wählt ist, das der Ehepartner wesendlich mehr verdient als der Schuldner. Der Gläubiger kann es also in deinem Fall nicht mal eben Verlangen das die Steuerklasse auf 4 geändert wird.
Sorry, ich habe mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt. Ich verdiene mehr als mein Mann