Darf der Fliesenleger Abrechnungsart ändern? Von qm in Stundenlohn

5 Antworten

Nein. Abweichungen sind in ganz geringem Maße zulässig, aber ansonsten ist ein Angebot rechtlich bindend.

Wenn er sich da vorher angeschaut hat, hätten ihm Problemwände auffallen müssen.

Versteckte Sachen sind ein Sonderfall, war bei meinem Dach am Haus so. Das gab es Besonderheiten, die waren erst erkennbar, als die alte Deckung runter war. Aber selbst in dem Fall hat der Dachdecker mich bei Entdeckung informiert....

Wenn Wände schief und krumm sind ist da erkennbar und bei einem Altbau auch zu erwarten.

Wenn du fristgerecht auf das Angebot reagiert hast darf er das nicht

milbenkaese 
Beitragsersteller
 31.05.2015, 13:31

Ich habe telefonisch den Auftrag erteilt, im Angebot steht nichts von einer Frist.

BaumiBaumEnzym  31.05.2015, 13:34
@milbenkaese

Wie hast du das Angebot denn bekommen?

milbenkaese 
Beitragsersteller
 31.05.2015, 13:36
@BaumiBaumEnzym

Per Mailanhang mit Auflistung aller Positionen und Einzel- sowie Gesamtpreise. Also, ich denke schon was Handfestes...

Solange Du nichts schriftliches hast,kannst Du garnichts machen.

milbenkaese 
Beitragsersteller
 31.05.2015, 13:35

Schriftlich habe ich halt das Angebot hier vorliegen.

BaumiBaumEnzym  31.05.2015, 13:37
@milbenkaese

Kams per Post/Mail/Fax?

milbenkaese 
Beitragsersteller
 31.05.2015, 13:38
@BaumiBaumEnzym

Kam per Mail mit Auflistung aller Positionen und Einzel- sowie Gesamtpreise und ausgewiesener Mehrwertsteuer.

BaumiBaumEnzym  31.05.2015, 13:40
@milbenkaese

Wenns per Mail kommt, sollte man so ca nach 1-2 Tage das Angebot annehmen

milbenkaese 
Beitragsersteller
 31.05.2015, 13:42
@BaumiBaumEnzym

Habe ich, aber telefonisch, das kann ich also nicht nachweisen. :-(

peterobm  31.05.2015, 13:52
@milbenkaese

ER hat doch angefangen, also hat er den Auftrag so angenommen, da braucht es keine schriftliche Auftragsbestätigung.

Nein er darf nicht vom Angebot abweichen. Du musst aber einen Kostenvoranschlag haben, wo steht dass die abrechnung in qm erfolgt. Hast du keinen Nachweis ist er leider am längeren Hebel. Trotzdem würde ich gegenan gehen!

LG und viel glück bei dem Abzocker :)

milbenkaese 
Beitragsersteller
 31.05.2015, 13:34

Danke für die Antwort! Ich habe das Angebot (es ist kein Kostenvoranschlag) hier vorliegen, da ist die Abrechnung in qm. Datiert auf den 4.5., die Bauarbeiten fingen 2 Wochen danach an.

CokeExtrakt  31.05.2015, 13:37
@milbenkaese

Dann geh dagegen vor! du hast es schriftlich. Die abrechnung in qm war verbindlich für ihn ;) So ein kapitalistenschwein, aber damit kann er nicht durchkommen

CokeExtrakt  31.05.2015, 13:38
@milbenkaese

Steht dort eine ungefähre Summe?

milbenkaese 
Beitragsersteller
 31.05.2015, 13:41
@CokeExtrakt

Da steht eine komplette Summe mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

CokeExtrakt  31.05.2015, 13:41
@milbenkaese

Dann muss er sich daran halten. Du hast den Hebel in der Hand. :)

milbenkaese 
Beitragsersteller
 31.05.2015, 13:42
@CokeExtrakt

Danke! Das beruhigt mich etwas.

peterobm  31.05.2015, 13:48
@milbenkaese

Bei einem Angebot kann er mit Begründung etwa 10 % hinzurechnen, mehr schlecht möglich. Näheres ist nur bei genauem Wortlaut im Angebot.

CokeExtrakt  31.05.2015, 13:49
@milbenkaese

Angebot, §§ 145 bis 150 BGB || Ein schriftliches Angebot ist im Regelfall verbindlich. Ein mündliches Angebot ist nur zum Zeitpunkt der Abgabe verbindlich. Wir empfehlen Ihnen, sich immer ein schriftliches, verbindliches Angebot erstellen zu lassen.|| :)

CokeExtrakt  31.05.2015, 13:51
@peterobm

Falsch :

Angebot, §§ 145 bis 150 BGB Ein schriftliches Angebot ist im Regelfall verbindlich. Ein mündliches Angebot ist nur zum Zeitpunkt der Abgabe verbindlich. Wir empfehlen Ihnen, sich immer ein schriftliches, verbindliches Angebot erstellen zu lassen.

Er hat sich an das Angebot zu halten PUNKT. Einseitige Vertragsänderungen sind nichtig.

Zur Begründung sagte man uns, dass es durch die schiefen. Altbauwände schwieriger war als angenommen.

Das ist seine Dummheit, kann er nicht euch anlasten. Hätte er vorher berücksichtigen müssen. Spätestens während dem Bau Bedenken anmelden müssen.