Darf der Autohändler den Kauftvertrag zurückziehen?
Ich habe eine Auto gekauft und beim messen der elektronik in der werkstatt ist der motor der servolenkung durchgebrannt. Also kann ich schonmal garnichts dafür.
Der Händler sagt der teuerste Motor dafür würde 800€ kosten und will jetzt den kaufvertrag zurückziehen, weil er mir das Auto für den Preis den ich bezahlt habe nicht mehr verkaufen könnte.
Das Auto habe ich vor 4 Tage gekauft und ich habe ja auch Gewährleistung von 6 Monaten.
Kann mir da jemand helfen?
5 Antworten
Du musst dem Rücktritt vom Vertrag nicht zustimmen! Warum auch? Haftbar für den Schaden ist der, der Ihn verursacht hat. Wenn der Servomotor eben 800 kostet, dann tu er das und schmälert seinen Gewinn - auch wenn daraus ein Verlust entsteht....
Auf die Gewährleistung kann man sich aber nicht berufen, die gilt nur für versteckte Mängel - da hier aber im Rahmen einer Wartung (oder was auch immer) ein Schaden entstanden ist, ist dieser auch zu ersetzen..
Ergo - es geht um Schadensersatz und nicht um Gewährleistung, schon gar nicht um ein Rücktrittsrecht! bestehe also auf den Kaufvertrag und auf Ersatz des Schadens ....
Zuerst muss einmal geklärt werden, ob das Fahrzeug überhaupt schon übernommen wurde! Meist wird von Autohandelsbetrieben eine verbindliche Bestellung verwendet. Ein Vertrag kommt demnach nur zustande, wenn die Lieferung innerhalb einer bestimmten Frist ausgeführt wird oder innherhalb dieser Frist eine Auftragsbestätigung erfolgt. Ist dies der Fall und die Frist ist noch nicht verstrichen und die verbindliche Bestellung auch nicht vom Händler bestätigt worden, kann dieser die verbindliche Bestellung ablehnen. Hast Du das Fahrzeug bereits ordnungsgemäß abgenommen, fällt der Schaden selbstverständlich unter das Gewährleistungsrecht (auch Sachmangelhaftung - siehe hierzu § 437 BGB oder aber: http://www.kfz-handwerk.de/garantie.php# ). Hier ist geregelt, dass der Verkäufer für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden bzw. angelegt waren, bis zu zwei Jahre (wird bei Gebrauchtwagen meist auf ein zulässiges Maß von 12 Monaten beschränkt) haften muss. Innerhalb der erst sechs Monate muss der Verkäufer beweisen, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe weder vorhanden noch angelegt war. Dies dürfte nach nur 4 Tagen nahezu unmöglich sein. Demnach besteht Anspruch auf Schadensbehebung. Ist vorher ein Vertrag durch Auftragsbestätigung oder Übergabe zustande gekommen, hat der Händler auch keinerlei Möglichkeit den Vertrag rückwirkend "zurückzuziehen". Im Zweifelsfall solltest Du einen Anwalt zu Rate ziehen.
lies das rücktrittsrecht im vertrag durch. der händler muss sich auf einen klausel berufen. einfach so kann er von dem vertrag nicht zurücktreten. er wird mit dem verlust leben müssen und du kannst einfach mit einem anwalt drohen falls er nicht auf dein recht eingehen will.
Dummfug - es gibt kein Rücktrittsrecht in Verträgen, wenn nur bei Haustürgeschäften oder Fernabsatz ... setzen 6!
der händler muss das ersetzten. aus. und es ist dein auto.
okay, dann erzähl ich einfach ich hätte einen anwalt gefragt, vielleicht bin ich dann glaubwürdiger ;-) danke
Deiner Schilderung nach ist der Defekt nach Kauf und Bezahlung aufgetreten? Dann gilt die Gewährleistung. Eine Vertragsaufhebung kommt dann nicht in Frage
Bist Du Dir da sicher? Ich bin eher der Meinung, dass dies ein Mangel ist - es sei denn, dass beim Messen falsch vorgegangen wurde. Dann ist es ein Schaden. Aber da lass ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen :-)
Das fällt nicht unter die Gewährleistung - es ist kein versteckter Mangel vorhanden, sondern ein Schaden entstanden...