Was passiert, wenn man eine Politesse, die gerade den Strafzettel ausstellt, ignoriert und wegfährt?
Hallo, Ich habe heute einen wegen Parkens im absoluten Halteverbot einen Strafzettel bekommen. Als die Politesse an dem parkenden Fahrzeug direkt vor meinem Auto den Strafzettel schrieb, wollte ich sie dazu bringen, mir keinen Strafzettel zu geben, weil ich doch eh wegfahren würde. Natürlich zwecklos. Die Politesse weigerte sich den Strafzettel zurückzuziehen, weil dieser schon ausgedruckt sei und sie sich deshalb rechtfertigen müsste wenn sie ihn mir nicht gibt. Nun meine Frage: Was wäre gewesen, wenn ich die Politesse einfach ignoriert hätte und weggefahren wäre. Schließlich war der Strafzettel da noch nicht an meiner Windschutzscheibe. Mein Autokennzeichen hatte die Politesse natürlich, weil dies ja auf dem Zettel stand. Mit was hätte ich dann zu rechnen?
4 Antworten
Das ist eine ganz simple Sache: Das was die Politesse (das männliche Pendant heisst übrigens "Knöllerich") an dein Auto hängen wollte, ist ein Verwarnungsgeldangebot. Durch konkludentes Handeln - des Wegfahrens - zeigst du, dass du das Angebot nicht annehmen willst. Ein Bußgeldverfahren wäre die Folge.
Na ob dieses Argument trägt ist die Frage... Die Annahme oder Ablehnung des Angebots erfolgt wohl erst dann, wenn man das Geld überweist oder es eben nicht macht. Wenn man ein Knöllchen bekommt und nicht am Wagen ist, nimmt das ja auch keiner an. Nicht mal konkludent. ;o)
Dass Wegfahren aber nichts bringt ist völlig richtig. Keine Ahnung, wie man auf diese Idee kommt.
"weil Du eh wegfahren wolltest" ist eben kein ausreichender Grund, um den Strafzettel zurückzunehmen ... das ändert ja nichts am bestehenden Halteverbot. Du hättest eher einen glaubhafte, sehr wichtigen Grund für das ordnungswidrige Handeln vorbringen müssen.
Ob der Zettel an der Windschutzscheibe hängt spielt i.d.R. keine Rolle, Post bekommst Du sowieso. Je nach dem wie Du Dich gegenüber den Mitarbeitern des Ordnungsamtes verhältst, kann es aber sein, dass es nicht zum Angebot eines Verwarnungsgeldes kommt, sondern direkt ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet wird, hier kommen dann zum eigentlichen Bußgeld noch Verwaltungskosten hinzu.
Die Überbringung des "Knöllchens" an den Betroffenen ist kein notwendiger Verwaltungsakt.
Es genügt das schriftliche Anschreiben mit dem Verwarnungsgeldangebot.
Es ist nicht notwendig, dir als Verkehrssündern, einen Beleg dazu zu überreichen.
Das Ordnungsamt wird sich wenige Tage später sowieso bei Dir melden. Auch ohne "Knöllchen"