Darf das Jobcenter die Durchwahl eines Sachbearbeiters in einem Schreiben weglassen?
Hallo,
Mir ist mittlerweile schon öfters aufgefallen dass eine Sachbearbeiterin vom Jobcenter, verantwortlich für die Leistungssachbearbeitung, Ihre Durchwahl auf schreiben/ Bescheiden etc nicht mehr angibt. Die Sachbearbeiter sind zwar nur zu einer bestimmten sprechzeit erreichbar aber wie soll das gehen wenn einem keine durchwahl vorliegt. Von der Zentrale wird man ja nicht weitergeleitet. Dürfen die das? Gibt es vllt Rechtsgrundlagen oder Grundsätze nach denen die die Durchwahl angeben müssen?
Bitte nur Antworten wenn ihr euch auskennt
Lg
5 Antworten
Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, hat auch die nötige Zeit, seinen A...sch persönlich dorthin zu bewegen und seine Fragen vor Ort zu stellen.
Die Bekanntgabe von Durchwahlrufnummern ist voll und ganz im Ermessen der Behörde.
Und ja, die Vermittlung bzw. Zentrale darf das: Anrufe nicht weiterleiten.
Beschwer Dich doch. Du willst was von denen. Auf Dich können die hingegen sehr gut verzichten.
Auf Kommentatoren wie dich kann man auch gut verzichten! Du kennst den Hintergrund meiner Frage nicht und hast auch sonst keine Ahnung von meinen Lebensumständen, interpretierst aber so manch ein Vorurteil in meine Frage. Geht es noch?! Es gibt auch Menschen die aus gesundheitlichen Gründen nicht einfach mal so ins Jobcenter rennen können, schon mal an die gedacht? Es ist widerlich wie Menschen davon ausgehen, dass es sich bei einem Leistubgsbezieher ja nur um einen faulen Taugenichts handeln kann.....
Eine direkte Durchwahl gibt es bei uns schon einige Jahre nicht mehr,deshalb wurde auch die jetzt kostenlose Hotline eingerichtet !
Wenn es Fragen geben sollte,dann musst du da anrufen und die werden dein Anliegen weiter leiten,durchstellen gibt es auch hier nicht.
Was denkst du denn was dann jeden Tag da los sein würde,dann kommen sie ja gar nicht mehr zum bearbeiten der Anträge ?
Man sollte so etwas in der Regel eh schriftlich machen und das wenn es geht persönlich mit Eingangsbestätigung abgeben.
Müssen muss man gar nichts.
Die Sachbearbeiter haben ihre Sprechzeiten und dann kann man auch persönlich vorbeigehen.
Kann mir schon vorstellen, warum die Durchwahl - nicht mehr offen erscheint.
Wenn du bei einem Sachbearbeiter drinnen sitzt und ständig rufen die Leute an, dann kommen die auch nicht weiter, denn bei DIR dauert es länger und die nächsten müssen auch warten.
kann mich da den Vorrednern anschließen: es ist von Behörden-Seite oft gar nicht gewünscht, dass eine direkte Durchwahl bekannt ist oder rausgegeben wird.
Ein Freund von mir ist Berufsberater & mein Cousin Arbeitsvermittler in verschiedenen Arbeitsagenturen. Beide haben die klare Vorgabe von ihren Vorgesetzen: Durchwahl ist nur in begründeten Einzelfällen rauszugeben. Störungsfreie Beratung hat Vorrang & die Telefonate sollen über die Service-Hotline laufen.
Bei uns steht nie eine Durchwahl drauf, sondern nur die Zentralnummer.
Macht aber nix, da du sowieso alles schriflich erledigen solltest. Gespräche sind nicht nachweisbar.