Darf der Arbeitgeber bestimmen, dass die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs Pflicht ist?
Wir sind ein Bäderbetrieb und sollen nun erneut an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen. Die Badleitung meint nun, dass es sich um eine Pflichtveranstaltung handelt. Ist das rechtmäßig?
8 Antworten
Ja, ist es, da es in einem Bäderbetrieb essentiell wichtig ist, dieses Wissen sozusagen im Schlaf zu beherrschen. Es dient der Sicherheit der Gäste.
Aber natürlich ist hier die Möglichkeit der Pflichtveranstaltung gegeben. Etwas anderes wäre eine "religiöse" Pflichtveranstaltung des AG hier sind seine Befugnisse überschritten
Es ist bezahlte Arbeitszeit,wo wäre das Problem?
In der Art des Kurses, nicht alle Kurse darf der AG verpflichtend veranstalten. Das musste Wal Mart bei seinem Zwischenspiel in D lernen......
Nach DGUV Vorschrift 1 ist ein Arbeitgeber verpflichtet ausreichend Ersthelfer auszubilden und zu bestellen.Daher ist der Erste Hilfe Kurs eine Pflichtveranstaltung und kann nicht abgelehnt werden durch den Arbeitnehmer.
Das gehört doch zu deinen Aufgaben in einem Bad Erste Hilfe zu leisten, zu retten. Die Wahrscheinlichkeit ist größer, dass du Erste Hilfe leisten musst, als in einem normalen Betrieb.
Aus meiner Sicht ist es eine Pflichtveranstaltung, du also daran teilnehmen musst. Glz. ist eine Pflichtveranstaltung üblicherweise Arbeitszeit, d.h. du nimmst daran teil statt zu arbeiten.