Ist die Teilnahme an der Weihnachtsfeier in diesem Fall Pflicht?
Guten Tag zusammen,
ich bin seit September im Beamtenverhältnis bei einer kleinen Behörde. Jetzt steht die erste Weihnachtsfeier bevor, an der ich nicht teilnehmen möchte. Ich habe dies einem Kollegen sachlich mitgeteilt, damit man mich bezüglich Essensplanung nicht berücksichtigt. Er reagierte sehr gereizt und meinte, dass dies bei Ihnen eine Pflicht darstellt. Ich habe ihn korrigiert und darauf hingewiesen, dass der Beginn der Weihnachtsfeier außerhalb meiner Dienstzeit und somit in meiner Freizeit liegt (7-16 Uhr; Beginn der Weihnachtsfeier 17 Uhr), woraufhin er meinte, dass es einen offiziellen Pflichtteil gäbe und meine Anwesenheit "stark erwünscht" sei. - Kurz: Ich möchte daran nicht teilnehmen und finde, man sollte dies einfach akzeptieren. Ich plane also nächste Woche am besagten Tag nach der Arbeit einfach nach Hause fahren, befürchte aber Konfliktpotenzial.
Habe ich Recht, dass die Teilnahme an der Weihnachtsfeier, die außerhalb der Dienstzeit liegt, rein freiwillig ist und man dies akzeptieren muss? Vielen Dank!
7 Antworten
Für den ausgemachten Weihnachtsmuffel stellt sich zuerst die Frage, ob das Fernbleiben von der Feier negative arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Dies kann beruhigend verneint werden.
Die Teilnahme an Betriebsfeiern ist gesetzlich nicht geregelt.
Keine Pflicht zur Teilnahme!
Auch in Arbeitsverträgen finden sich in aller Regel keine Bestimmungen zu Betriebsfeiern, Betriebsauflügen oder Ähnlichem.
Der Arbeitnehmer ist demnach nur verpflichtet, seiner arbeitsvertraglichen Hauptpflicht - der Arbeitspflicht - nachzukommen.
Mit seiner Arbeitspflicht hat die Teilnahme an einem Weihnachtsfest jedoch nichts zu tun. Auch eine Nebenpflicht zur Teilnahme an einer Weihnachtsfeier gibt es nicht.
Fällt die Feier in die reguläre Arbeitszeit, bedeutet dies jedoch auch, dass derjenige, der nicht mitfeiern möchte, seine normale arbeitsvertragliche Verpflichtung erfüllen muss, sprich zu arbeiten hat.
Ist das aufgrund der abwesenden Kollegen nicht möglich - und kann dem Arbeitnehmer auch keine andere zumutbare Arbeit zugewiesen werden - darf er nach Hause gehen.
Gute Nachricht für alle in Feierlaune ;-)
Es besteht zwar keine Teilnahmepflicht, jedoch ein Teilnahmerecht, denn den willkürlichen Ausschluss von der Feier verbietet der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz.
Einen Anspruch auf Durchführung einer Weihnachtsfeier - beispielsweise begründet mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - gibt es nicht. Ebenfalls besteht hinsichtlich des Weihnachtsfestes kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
Ist das Fest in vollem Gange, sollte berücksichtigt werden, dass - trotz Weihnachten - arbeitsvertragliche Nebenpflichten gelten.
Wer Kollegen oder Vorgesetzte beleidigt oder belästigt, riskiert eine verhaltensbedingte, in schweren Fällen sogar die fristlose Kündigung. Streitereien, insbesondere unter Alkoholeinfluss, sollten tunlichst vermieden werden.
Quelle: Google
Liebe Grüße und frohe Weihnachten
Wenn die Weihnachtsfeier nicht als dienstl. Anweisung gilt, musst du auch nicht teilnehmen.
Warum du nicht daran teilnehmen möchtest - und ob es sogar besser wäre hinzugehen .....da wirst du deine Gründe haben ;-)
lg
Habe vor kurzem gehört, dass der Arbeitgeber einen nicht zwingen kann. Es ist nicht teil der Arbeitszeit.
Als Beamter - weiss nicht, glaube aber eher nicht, da es eh ausserhalb der Arbeitszeit liegt. Als normaler Arbeitnehmer: Nein, ist keine Pflicht.
Der Kollege kann sich ja vieles wünschen.... ich wünsche mir auch vieles, nicht alles wird erfüllt :-)
Tausend Dank. Ich sehe das genauso, möchte aber vorab negative Konsequenzen ausschließen.
Es kann tatsächlich einen offiziellen Teil geben, den du auch mit Stunden angerechnet bekommst. Aus Gründen der Kollegialität würde ich dir schon empfehlen daran teilzunehmen, gerade wenn du mit den anderen zusammenarbeiten musst.
Häufig ist dies ein Anlass für einen besinnlichen Jahresrückblick. Wenn er teilweise während der Dienstzeit stattfindet, ist dieser Teil auch eine Pflichtveranstaltung.
An einem reinen geselligen Beisammensein musst du nicht teilnehmen. Das darf auch nicht sanktioniert werden.
Vielen Dank. Es liegt außerhalb meiner Dienstzeit und besinnlich finde ich dort leider nichts, weshalb ich auch nicht teilnehmen möchte. "Stark erwünscht" heißt für mich erbeten, aber nicht Pflicht.
Es wird dabei immer wieder angeführt, dass das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt werden soll.
Tatsächlich ergeben sich häufig Probleme, die das anschließende Arbeitsverhältnis sogar stark belasten.
Ich weiß, was du meinst. Doch ich möchte mich nicht verbiegen lassen und für mich im Moment einiges nicht stimmig ist, auch nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen. Ich hätte meine Frage daher so formulieren müssen: Bin ich rechtlich verpflichtet, an der Weihnachtsfeier außerhalb meiner Dienstzeit teilzunehmen?
Danke, aber im Beamtenverhältnis gibt es keine Arbeitsverträge und somit eben auch keine mir bekannten Bestimmungen bezüglich Weihnachtsfeiern. Daher bin ich eben verunsichert, ob es meine Dienstpflicht ist, daran außerhalb der Dienstzeit teilzunehmen.