Darf das Sozialamt dieses verlangen?
Vor 19 Jahren habe ich meiner Mutter das Haus abgekauft. Ein Teil wurde bezahlt, ein Teil wurde über mietfreies Wohnen abgerechnet. Der letzte Teil ist schon lange abgewohnt. Es besteht noch ein lebenslanges Wohnrecht über besagte 69 qm. Jetzt wurde meine Mutter pflegebedürftig, ihre Rente und das Geld der Krankenkasse reichen nicht aus. Das Sozialamt verlangt nun von mir, dass ich die Wohnung vermiete, um damit die Differenz zu erwirtschaften. Das würde aber bedeuten, dass ich für das Haus eigentlich mehr bezahle als ursprünglich gewollt
Kann das Sozialamt das verlangen?
4 Antworten
Du kannst das Geld für die Pflege deiner Mutter auch anderweitig erwirtschaften, wenn dir das lieber ist.
war auch so mein gedanke
Das ist jetzt mal Pech. Ist das irgendwo festgehalten, dass das alles bezahlt ist?
Ich würde da mal zum Anwalt gehen, ob da die Möglichkeit besteht, dieses Wohnrecht austragen zu lassen.
Deine Mutter wohnt im Heim? Ihre Wohnung steht frei, auf die sie ein Lebenslanges Wohnrecht hat, sie kann diesen Wohnraum nicht nutzen?
Ja in dem Fall bist du Verpflichtet Ausgleich zu Zahlen, und zwar in höhe der zu erwartenden Kaltmiete, wenn du die Wohnung vermieten würdest.
wieso zahlst du für das haus mehr, wenn es vermietet ist?
ja, aber das können sie verlangen
oder du zahlst es in anderem geld