Darf das Ordnungsamt meine Taschen durchsuchen?
Hallo, Gestern abend war ich mit ein paar Kollegen auf einem bolzplatz um dort eine Runde zu kicken. Als uns der Ball dann leider flöten ging ,setzten wir uns auf die naheliegende Tischtennisplatte ,weil wir uns den abend durch den Verlust des balls nicht vermiesen wollten und haben ein bisschen gequatscht und uns eine Zigarette geraucht (der Grossteil der anwesenden war volljährig,eingeschlossen mir). Dann hielt ein Wagen des Ordnungsamtes (NRW) neben uns .Die Insassen stiegen aus und führten eine Taschen Kontrolle durch und nahmen die Personalien auf. Weil ich keine Lust auf eine weitere Auseinandersetzung mit der Polizei hatte ,kooperierte ich natürlich ,da ich nichts verbotenes mit mir führte.
Nun zu meiner Frage: Darf das Ordnungsamt einfach so ,ohne weiteren Grund und den Verdacht auf etwas meine Taschen durchsuchen ? Oder ist das ein eingriff in meine Privatsphäre und mein Persönlichkeitsrecht?
Vielen dank im voraus LG
6 Antworten
Vermutlich hat ein Anwohner die Polizei angerufen und sich über eine Ruhestörung von euch beklagt. Die Schilderungen dieses Anwohners wurden vielleicht mit "Gegröhle und Randalierer" der Polizei geschildert, so dass diese bei euch eine Taschenkontrolle durchführte.
Da das Ordnungsamt dann feststellen konnte, das ihr wirklich harmlose Jungs seid und keine rowdyhaften Rüpel, ihr auch keine Farbsprühdosen in den Taschen hattet, so wie es von dem Anwohner villeicht geschildert wurde, habt ihr nichts zu Befürchten.
Eher wird der Anwohner sich eine Verwarnung abholen können, da er euch etwas unterstellt hat.
Rauchen dürft ihr auch ab 16. Alkohol hattet ihr nicht dabei, ihr habt keine Farbschmierereien hinterlassen und die Tischtennnisplatte ist auch nicht kaputt - wer will euch da etwas anhängen können?
Das klingt auf jeden Fall nach einer plausiblen Erklärung für die ganze Sache :D
Anhaben können uns die sowieso nichts ,weil nichts beschädigt wurde und auch bei der Taschenkontrolle nichts gefunden wurde. Trotzdem hab ich mir die Frage gestellt ob das Ordnungsamt das einfach so darf ,immerhin sind die ja nicht die Polizei.
Hallo :-)
Ja, nach § 24 des nordrhein-westfälischen Ordnungsbehördengesetzes i. V. m. §§ 39 und 40 des Polizeigesetzes NRW dürfen auch Vertreter der Ordnungsbehörden in bestimmten Fällen Personen und Sachen durchsuchen.
Viele Grüße :-)
Nein ich selbst bin 19 ,der andere teil der Gruppe ebenfalls volljährig ,bis auf einer von den Jungs ,der wird erst in paar Wochen 18, ist aber auch Nichtraucher .
Ich hatte jetzt nicht vor dagegen anzugehen ,aber jetzt weiss ich auf jeden Fall fürs nächste mal besser bescheid.
Vielen dank nochmal
Nicht ich schreibe das, sondern das Gesetz schreibt es ;-)
Über die Rechtswidrigkeit der Maßnahme kann ich dir leider keine Angaben machen, denn ob dein Fall eine Durchsuchung rechtfertigte, entscheidet das Gericht, sobald du Widerspruch gegen die Maßnahme einlegst bzw. dagegen klagen willst.
Wären rauchende, junge erwachsene , auf einem bolzplatz als einer dieser besonderen Fälle einzuschätzen
Vermutlich. Bist du denn wirklich erwachsen, sprich volljährig nach Gesetz (ab 18. J.) oder nennst du dich nur so? Wenn du unter 18 bist und rauchst etc., dann sieht die Sache bisschen anders aus.
Okay ,vielen dank :)
Sehr gerne :-)
Polizei klar, aber Ordnungsamt? Die haben doch, so weit ich weiss, gar nicht solche hoheitlichen rechte und sind nicht befugt.
Ja genau das dachte ich mir nämlich auch !
Das ist abhängig vom jeweiligen Bundesland.
Ja, sie dürfen Taschenkontrolle machen.
mit Deiner Erlaubniss auf jeden Fall, ansonsten müssten sie die "Blauen" rufen.
Eine weitere Frage ,da du dich scheinbar mit dem Thema auskennst :
Du schreibt "in bestimmten fällen" ,also hat kein besonderer Fall vorgelegen ,so hat das Ordnungsamt ordnungswidrig gehandelt ,wenn ich das richtig verstehe. Wären rauchende, junge erwachsene , auf einem bolzplatz als einer dieser besonderen Fälle einzuschätzen ?