Sind Taschenkontrollen auf Jugendfreizeiten legitim?
Können Betreuer sagen, dass wenn ich sie nicht in die Tasche schauen lasse, sie mich nach hause schicken? Privatsphäre ist dem Sinne ja ein Grundrecht, theoretisch können sie mir ja genauso wenig verbieten auf Toilette zu gehen. Welcher Paragraph regelt das, um den im Notfall vorlegen zu können da sowas in der Art schon erwähnt wurde, dass wir "kontrolliert werden".
Zu verbergen hab ich natürlich nichts, aber so einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre möchte ich mir nicht einfach gefallen lassen.
Es geht auch nicht um Betäubungsmittel, sondern eher um elektronische Geräte (Jegliche Kommentare dazu könnt ihr euch sparen, wir leben ja mittlerweile im 21. Jahrhundert. :) )
8 Antworten
Können Betreuer sagen, dass wenn ich sie nicht in die Tasche schauen lasse, sie mich nach hause schicken?
Können sie.
Wenn ich etwas veranstalte, was du besuchen möchtest (Konzert z.B.) und ich frage ob ich in deine Tasche schauen darfst, darfst du selbstverständlich ablehnen, denn ich habe keine hoheitlichen Rechte dich dazu zu zwingen.
Allerdings hab ich auch Hausrecht für besagte Veranstaltung, also kommst du nicht rein ohne Taschenkontrolle, notfalls zahle ich dir den Eintrittspreis zurück, und damit war es das.
Die Betreuer fungieren "in loco parentis", also als Ersatzeltern während der Schulfreizeit.
Ja, sie dürfen sich die Taschen vorzeigen lassen.
Ja, sie dürfen dich, wenn du dich klaren Regeln und Anweisungen widersetzt, nach Hause schicken.
Denn bei der Anmeldung haben deine Eltern für dich die Regeln akzeptiert und du hast sie einzuhalten.
Und wenn wir im 23. Jahrhundert leben würden.... wenn elektronische Geräte (zB Tablets) gemäß den Regeln nicht erlaubt sind, lässt man das Zeug daheim! Basta!
OMG, wie habe ich bloss meine Jugend so ganz ohne Handy, PC etc überlebt? Mit nur EINEM Münztelefon im Aufenthaltsraum, Schlüssel dazu hatten die Betreuer... und ansonsten hatte man auf solchen Freizeiten Briefpapier, Umschläge und Marken dabei.
Die Fragen dich ja. Wenn du einwilligst, machen dies erlaubterweise. Wenn du dich dagegen sperrst, dürfen sie dich nach hause schicken. so einfach ist das
Die Betreuer haben die Aufsichtspflicht. Wenn die Betreuer etwas in euren Taschen vermuten, wie Drogen, Alkohol, Zigaretten, Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände, müssen sie kontrollieren.
Geht es um Handys und es war abgemacht, dass keine mitgeführt werden, darf der Betreuer euch selbstverständlich nach Hause schicken. Ihr habt die Fahrt ja unter gewissen Voraussetzungen und bekannten Regelungen angetreten.
Nein, der Betreuer darf nur im Notfall (Gefahr) eine Taschenkontolle machen. Er darf euch aber jederzeit nach Hause schicken, wenn ihr gegen vereinbarte Regelungen verstoßt oder er dies vermutet.
Die Betreuer haben für diese Zeit die Verantwortung für euch.
Wenn du dich nicht an die Regeln halten willst, hättest du ja zu Hause bleiben können.
Dann fährst du halt nach Hause. Meine Freizeit: Meine Regeln! Wenn es dir nicht gefällt, dann lebe auch mit den Konsequenzen!
Natürlich hält man eine Freizeit auch ohne Handy aus, es geht einfach darum, dass nichts dagegen spricht, Abends mal kurz seinen Freunden zu schreiben oder sonst was. Nur weil es früher anders war, heißt es ja nicht, dass es jetzt immer so sein muss.
Das natürlich wieder darüber gemeckert und nicht auf die eigentliche Frage eingegangen wird ist klar, immerhin ist die Frage auf GuteFrage.net gestellt worden.
"Jedoch muss immer ein konkreter Verdacht vorliegen. Pauschale Taschenkontrollen sind unzulässig. Im Übrigen muss auch eine hinreichend schwere Tat zu erwarten sein. Um allgemeine Verhaltensregeln zu kontrollieren, z.B. ob niemand ein Handy mit in die Schule bringt, darf eine Tasche niemals durchsucht werden, da dieses unverhältnismäßig wäre."
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-schueler/taschenkontrolle-in-der-schule-duerfen-lehrer-die-taschenden-ranzen-durchsuchen.html