Darf das Ordnungsamt einfach so einen durchsuchen und gibt es eine Strafe für die Eltern, wenn sie ihrem Kind Zigaretten besorgen?

9 Antworten

Klar dürfen die dich durchsuchen wenn es dafür Anhaltspunkte gibt dass du etwas verbrochen haben könntest. Das ist immer Auslegungssache.
Zum Strafgeld schau mal bei
www.bussgeldkatalog.com/jugendschutzgestez-rauchen/

Dort kannst du dir die Bußgeld Tabelle deines Landes runterladen

justagirl001 
Beitragsersteller
 06.06.2018, 17:59

Wenn es dafür Anhaltspunkte gibt ist ja logisch aber in dem Zusammenhang gab es ja keine Anhaltspunkte und auf dieser Seite gibt es keine Busgeld Information für NRW.

Das Ordnungsamt darf auf keinen Fall Deine Tasche durchsuchen. Das darf nicht mal die Polizei so einfach.

Auf Deine Eltern kommt nichts zu.

Dürfen die das so machen ?

Also das Ordnungsamt in NRW ist dazu befugt im Rahmen ihrer Aufgaben auch die Sachen zu durchsuchen.

Die Ermächtigungsgrundlage ist § 24 OBG NRW.

Als sie gefragt haben woher ich die habe, hab ich nur gesagt von meinen Eltern.

Die Eltern dürfen dir keine Zigaretten abgeben, das ist in § 10 JuSchG geregelt.

jetzt habe ich mitbekommen das es dafür Strafen gibt und würde gerne wissen in wie fern das stimmt und welche Strafe auf meine Eltern zu kommen würde.

Laut § 28 JuSchG können Bußgelder bis zu 50.000 € fällig werden

justagirl001 
Beitragsersteller
 08.06.2018, 13:25

Die 50.000€ gelten doch nur für Kiosk Besitzer und Supermärkte. Für Privatpersonen gibt es nicht so hohes Bußgeld und meine Eltern sind ja auch kein Kiosk oder so. Deswegen frag ich was auf meine Eltern zukommt.

Lukas77177  09.06.2018, 00:20
@justagirl001

Genau! Den § 10 i.V.m. § 28 JuSchG hier in diesem Falle zu nennen, ist völliger Quatsch! Der trifft tatsächlich v.a. auf Kioske, Tankstellen und andere Verkaufsstellen zu, aber nicht auf Eltern :D

Ich habe eine Zeit lang in einem Ordnungsamt gearbeitet und weiß, wie da gearbeitet wird... Und deswegen bleib mal ganz entspannt: Auf deine Eltern wird gar nichts zukommen. Die werden höchstens schriftlich informiert und können dann i.d.R. die Zigaretten in der Dienststelle abholen (hatte ich dir ja auch schon geschrieben).

Hier in diesem Kontext Bußgelder bis zu 50.000 € zu nennen, ist natürlich völliger Schwachsinn!

Zuko540  10.06.2018, 11:31
@Lukas77177
Der trifft tatsächlich v.a. auf Kioske, Tankstellen und andere Verkaufsstellen zu, aber nicht auf Eltern

Doch, eben mal vom Familienministerium zu dem Thema.

Ordnungswidrigkeiten: Das Jugendschutzgesetz wendet sich in erster Linie an Veranstalter und Gewerbetreibende. Verstoßen diese gegen die jeweiligen Regelungen, handeln sie ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld belegt werden. Ordnungswidrig kann aber auch jede andere erwachsene Person handeln, die durch ihr Verhalten einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes herbeiführt oder fördert. Kinder und Jugendliche können nicht wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz mit Bußgeldern belegt werden.

https://www.bmfsfj.de/blob/jump/94070/jugendschutz-verstaendlich-erklaert-broschuere-data.pdf

Und selbst hier steht:

Sollten es die Eltern erlauben, so würden diese eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € (!) geahndet werden kann. 

https://www.advopedia.de/news/ratgeber/tipp-rauchverbot-fuer-jugendliche-trotz-elternerlaubnis

Ein Rechtsanwalt wird auch mehr Ahnung von der Materie haben.

Hier in diesem Kontext Bußgelder bis zu 50.000 € zu nennen, ist natürlich völliger Schwachsinn!

Dann würde ich dringend raten § 28 Abs. 4 JuSchG zu lesen, der trifft nämlich generell auf Erwachsene und auch auf Eltern zu.

Zuko540  10.06.2018, 11:36
@justagirl001
Die 50.000€ gelten doch nur für Kiosk Besitzer und Supermärkte.

Da irrst du dich, da § 28 Abs. 4 JuSchG Anwendung findet, da gibt es keine Sonderbestimmungen bezüglich der Höhe des Bußgeldes.

Für Privatpersonen gibt es nicht so hohes Bußgeld und meine Eltern sind ja auch kein Kiosk oder so. 

Privatpersonen können sich auch in dem Fall ordnungswidrig verhalten, wenn sie Jugendlichen Zigaretten abgeben, dann gilt auch die Grenze bis zu 50.000 €.

Lukas77177  10.06.2018, 14:18
@Zuko540

Meine Güte, so etwas wird von den Ordnungsämtern trotzdem nicht verfolgt. Ich kenne die Praxis und kann nur sagen, dass Eltern in solchen Fällen (vor allem bei einer 17-Jährigen!) nichts zu befürchten haben. Da kann irgend ein Ingo Lenßen von Sat1 auch noch so reißerisch was anderes schreiben, was in der Theorie evtl. so sein mag, aber die Praxis sieht da anders aus.

Und hier ständig zu betonen, dass ja Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden können, ist auch völlig unnötig, wenn man weiß, wie geringe Bußgelder in anderen OWi-Fällen in der Praxis verhängt werden....

Hey,

in Deutschland ist unter 18 Jahren das Rauchen verboten. Hierbei ist es egal, ob du die selber kaufst oder von deinen Eltern bekommen hast. Deine Eltern können eine Bußgeldstrafe erhalten von bis zu 1.000€.

Jedoch haben die Ordnungsämter deine Tasche ohne Erlaubnis durchsucht. Das dürfte, wie von @profanity erwähnt, nur die Polizei, wenn ein Tatverdacht besteht. Sie hätten dich fragen müssen.

MFG Meihano

justagirl001 
Beitragsersteller
 08.06.2018, 13:29

@Zuko540 aber ich bin ja nicht mit den Zigaretten in der Hand rumgelaufen. Die waren in meiner verschlossenen Tasche und das mitführen von Zigaretten ist ja zunächst nicht illegal, auch in NRW nicht, zumal die Beamten auch nicht durch meine Tasche durch gucken können. Darum gehts mir bei der Frage, ob die das ohne Tatverdacht dürfen.

justagirl001 
Beitragsersteller
 06.06.2018, 18:33

@Meihano es ist tatsächlich erlaubt im nichtöffentlichem Raum zu rauchen, dass steht sogar im Jugendschutzgesetz Bzw im Bußgeldkatalog.  

„Auch in Anwesenheit ihrer Eltern oder Familie dürfen junge Menschen unter 18 Jahren auf offener Straße keinen Tabak konsumieren. Was sie in den eigenen vier Wänden tun, ist laut Jugendschutzgesetz zum Rauchen Sache der Eltern.“
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.com/jugendschutzgesetz/#Zigaretten_Tabak_und_Co_Was_ist_laut_Jugendschutzgesetz_erlaubt

Kuhlmann26  07.06.2018, 07:41
@justagirl001

Die Fragestellerin hat in der von ihr beschriebenen Situation kein Tabak konsumiert. Es bestand für das Ordnungsamt kein Grund sie festzuhalten und am Weitergehen zu hindern. Und die Begründung eines Richter möchte ich hören, wenn er die anschließende Durchsuchung der Tasche als rechtmäßig einstuft.

Zuko540  08.06.2018, 08:57
Jedoch haben die Ordnungsämter deine Tasche ohne Erlaubnis durchsucht.

In NRW dürfen die Ordnungsämter es auch, da die §§ 39 und 40 PolG nach § 24 OBG NRW Anwendung finden.

Das dürfte, wie von @profanity erwähnt, nur die Polizei, wenn ein Tatverdacht besteht.

Nun ja, Zigaretten im Besitz von Jugendlichen dürfen sichergestellt werden.

Da das JuSchG greift und Behörden sind dazu verpflichtet da einzugreifen.

Kuhlmann26  09.06.2018, 19:36
@Zuko540
Nun ja, Zigaretten im Besitz von Jugendlichen dürfen sichergestellt werden.

Wo im Jugendschutzgesetz steht das bitte?

Kuhlmann26  06.06.2018, 18:16

Sorry, in Deutschland mag ja das Rauchverbot für unter Achtzehnjährige gelten. Aber ist der Besitz von Zigaretten auch verboten? Wenn ja, in welchem § des Jugendschutzgesetzes steht das?

Meines Erachtens bestand hier kein Grund für die Durchsuchung der Tasche. Abgesehen davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob das Ordnungsamt überhaubt durchsuchen darf.

Meihano  06.06.2018, 18:20
@Kuhlmann26

Hey,

ich sagte auch nie, dass der Besitz verboten ist. Ich habe nur erwähnt, dass das Rauchen an sich verboten ist, da der/die Fragensteller*in behauptete, in nichtöffentlichen Räumen rauchen zu dürfen, was ich eben widerlegen wollte.

MFG Meihano

du bist 17, du darfst raiuchen, es erwartet dich und deine eltern keine strafe, sondern eine entschuldigung vom ordnungsamt

xtrify  06.06.2018, 17:54

jein. Du darfst keine Zigaretten unter 18 erwerben. Und die Person die dir Zigaretten gibt darf 1000€ blechen. Du selbst als Raucher bekommst keine strage

Menuett  06.06.2018, 19:59
@xtrify

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

IN DER ÖFFENTLICHKEIT. Bei den Eltern privat darf er rauchen.