Ungefragte Taschen Kontrolle im Wohnheim?
Folgendes ich bin Berufsschul mäßig in einem Wohnheim untergebracht wo natürlich Alkohol und Drogen verboten sind selbst mitgebrachtes Bier darf nicht besessen oder getrunken werden. Nun wurde bei einem Klassenkameraden von mir während der Zimmerreinigung wohl in die Tasche geschaut nach seiner Aussage war die Tasche zu und es wurde Bier gefunden. Ist das rechtens bzw. Welcher Paragraph schützt jemanden davor dass in die Tasche geschaut wird. Mein Klassenkamerad könnte ja provokant sagen ja er habe gegen die Hausordnung verstoßen aber die Angestellten haben gegen irgend ein Gesetz verstoßen.
Danke im voraus
3 Antworten
Wenn es in der Hausordnung festgelegt ist, dass das Personal die Taschen durchsuchen darf und ihr euch damit einverstanden erklärt habt, dann dürfen sie das meines Wissens schon.
Wenn dies aber nicht der Fall ist, darf nur ein Beamter und dies auch nur unter Verdacht, die Taschen durchsuchen.
Beispiel - bin als ich noch recht jung war (13) das erste mal länger alleine mit dem Zug gefahren, in Nürnberg musste ich umsteigen, hab meine Taschen neben einem Kippen Automat abgestellt und bin kurz aufs Klo gegangen, 5 Minuten später standen Polizisten an meiner Tasche, haben mich dann erst einmal zusammen geschissen, wie ich denn auf die Idee komme, meine Taschen hier unbeaufsichtigt stehen zu lassen, aber da ich alleine war und schlecht mit nem Reisekoffer aufs Klo kann, habi denen erzählt, meine Taschen wollten sie trotzdem dass ich sie öffne, aber da da nur klamotten drin waren - najo, hat sich das erledigt.
in der Hausordnung steht lediglich dass Alkohol und Drogen verboten sind von eventuellen Taschenkontrollen steht da nichts.
in der Hausordnung steht lediglich dass Alkohol und Drogen verboten sind von einer Taschenkontrolle steht da nichts.
Soweit mir bekannt, darf ohne Anwesenheit des Inhabers, seine Taschne nicht kontrolliert werden.
Der zu kontrollierende muss freiwillig seine Tasche öffnen und den Inhalt vorzeigen.
Einzig der Polizei ist es vorbehalten auch ohne Einverständnis und ohne Anwesenheit des Inhabers, die Tasche zu öffnen und zu kontrollieren.
Demnach hat das Personal dagegen verstossen.
Der zu Kontrollierende war nicht dabei und so könnte man ihm etwas in die Tasche gepackt haben.
Leider kann ich Dir keinen Paragrafen benennen.
Wie alt sind denn die SChüler im Wohnheim?
Als 18 jähriger darf man natürlich machne was man will, nur als drunter da hat die Schule noch eine Führsorgepflicht für die Schüler.
Scheint wohl ziemlich altmodisch zu sein, jeder Pädagoge weiß ja das "Verbote" nichts bringen. Und jedes 16 järhige schon mehr oder weniger viele Erfahrunge mit Nikotin und Alkhol gemacht hat. Muss man zwar nicht gut finden, aber Verbote bringen einen auch nicht weiter.
Zigaretten sind dort ja sogar erlaubt geraucht werden darf ab 18 auf den Raucher Balkonen allerdings kontrolliert das auch keiner und ich sehe dort öfter mal welche die U18 sind
die Schüler sind ab 16 aufwärts