Darf das mein Arbeitgeber?

16 Antworten

Da du um 6 Uhr anfangen musst zu arbeiten, ist alles in Ordnung, laut Jugendschutz. Die Anfahrt wird dabei nicht geregelt.

Das die Anfahrt und die Wartezeit auf die Verkehrsmittel nicht bezahlt wird, ist vollkommen normal. Das zählt als Freizeit, nicht als Arbeit.

Warum stehst du um 3 Uhr auf, wenn du um 5 Uhr an der Haltestelle sein musst?

dominagesucht 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 08:30

Ich muss doch nicht 5 Uhr an der Haltestelle sein? Ich sehe 3:30 auf um bis 4:15 alles zumachen also essen und anziehen und dann laufe ich eine viertel Stunde zum Zug

Highlands  21.04.2022, 09:49
@dominagesucht

Das ist zwar unschön aber Dein "persönliches Problem". Wie man zur Arbeit kommt und wann man dafür aufstehen muss liegt nicht im Verantwortungsbereich des AG.

Im Arbeitsvertrag ist ein "Arbeitsort" festgelegt an dem man die Arbeitsleistung zu erbringen hat. Wie der AN dort hin kommt muss er selber sehen (bzw sich überlegen bevor er den Vertrag unterschreibt)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sagt im § 14, dass Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr beschäftigt werden dürfen.

Dann gibt es die Ausnahmen, je nach Art des Betriebs, in denen Jugendliche auch schon früher anfangen und später beschäftigt werden dürfen.

In Bäckereien dürfen Jugendliche über 17 Jahre schon ab 4.00 Uhr beschäftigt werden.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die erlaubten Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Urlaubsansprüche, Ruhezeiten........

Wenn Dein Ausbildungsbeginn um 6.00 Uhr ist und Du früher dort bist, weil Du auf den ÖPNV angewiesen bist, muss der AG Dich nicht bezahlen, der Weg zur Arbeit/Ausbildung und die Wartezeiten bis zum Arbeitsbeginn sind keine Arbeitszeit.

ich(17) muss jeden Tag auf Arbeit von 5:15 bis 6:00 unbezahlt warten, da die Verbindung mit dem ÖPNV anders nicht funktioniert.

Und inwiefern hat das etwas mit Deinem Ausbildungsbetrieb zu tun? Der hat doch keinen Einfluss auf die Fahrzeiten irgendwelcher Busse und Bahnen.

Auch wenn es eine ungewöhnliche Uhrzeit ist, nutze die Zeit um den Berufsschulunterricht nach- bzw. vorzubereiten.

dominagesucht 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 05:52

Naja ich könnte 10-15 min später kommen und das dann nacharbeiten

ElamoMichi  21.04.2022, 06:05
@dominagesucht

Frag hierzu deinen Chef, ob das möglich ist.

Das ist nicht das Problem deines AG, dass du eine schlechte Anbindung zur Arbeit hast und deshalb so früh schon da bist.

Deine Arbeitszeit fängt erst um 6 Uhr an, das andere ist noch deine Freizeit.

Thats Life, sorry.

Kannst ja Autoführerschein rechtzeitig beginnen, dass du zum 18ten dann ein Auto nutzen kannst.

dominagesucht 
Beitragsersteller
 21.04.2022, 05:49

Ich habe schob den Führerschein kann aber noch nicht alleine fahren

LittleMac1976  21.04.2022, 06:13
@dominagesucht

deswegen sagte ich ja, ab 18 :)

Dein Arbeitgeber darf dich ab 6 Uhr arbeiten lassen. Dafür das du mit dem ÖPNV so viel zu früh da bist, kann dein Arbeitgeber nichts.

Und da du natürlich zu der Zeit offiziell noch nicht arbeitest, bekommst du auch kein Geld dafür.

Ist übrigens auch damals zu der Schulzeit nicht anders gewesen, so ist es nun einmal wenn der ÖPNV einen Fahrplan hat und du dich danach richten musst, und nicht umgekehrt. Jetzt überlege mal, weshalb so viele lieber mit ihrem eigenen Fahrzeug zur Arbeit kommen?

Du könntest natürlich deinen Chef mal darauf ansprechen und versuchen es zu regeln, zum Beispiel einen Arbeitsbeginn ab 6:20 vorschlagen, aber erwarte hier nicht zu viel.