Darf das Jobcenter mir einen weiteren Bildungsweg verbieten?
Hallo Ihr lieben,
Also folgendes, ich bin 20 Jahre jung und möchte weiterhin die Schule besuchen damit ich bessere Chancen habe eine Ausbildung zu bekommen. Ich hatte jetzt schon 2 Anläufe. Das erste mal musste ich abbrechen da ich aufgrund eines Bandscheibenvorfalls länger im Krankenhaus war und nach dem Aufenthalt nach 2 Wochen kam ich in der Schule nicht mehr mit. Das zweite mal hatte das Jobcenter mich sanktioniert weil ich etwas nicht Rechtzeitig einreichen konnte da es mir nicht vorlag. Folglich bekam ich ein Geld über 3 Monate und konnte das Zugticket nicht mehr bezahlen (Knapp 100 euro) Als ich das der Sachbearbeiterin so erklärte und äußerte das ich die Schule bzw den Abschluss brauche sagte sie das sie aufgrund der 2 versuche mir es nicht mehr erlaubt dies fortzuführen! Ich werde darauf gedrängt einen vollzeitjob anzunehmen oder eine Ausbildung zu machen! Ich möchte wissen ob es rechtens ist wenn Sie mir den weiteren Bildungsweg verwehrt und ob ich einfach sagen kann "nein ich mache die Schule weiter" Gibt es dann konsequnzen?
5 Antworten
Natürlich kannst du die Schule weiter machen. Das kann dir Das Jobcenter auch nicht verbieten.
Sie können dir aber natürlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (SGB) deine Leistungen kürzen oder einstellen.
Vielleicht verdrehst du generell gerne und verstrickst dich in Ausreden? Zwei Wochen Schulausfall sind absolut kein Grund, in der Schule nicht mehr mit zu kommen. Du fliegst da auch nicht von der Schule, wenn du 2 Wochen krank warst. Lern' in den Ferien nach (Das Jahr hat ... so ungefähr 13 Wochen Ferien und zusätzlich 104 Tage Wochenende). Und wenn du durchfällst, darfst du wiederholen.
Und dann: kein Jobcenter der Welt verwehrt jemandem einen weiteren Bildungsweg. Du darfst dich bilden bis an dein Lebensende, wenn du lustig bist.
Es geht ausschliesslich darum, ob du vom Staat (und damit z.B. von allen GuteFrage-Lesern) endlos Geld bekommst.
Wach' doch mal auf!
Hilft mir aber nicht weiter!
Das Jobcenter hat in erster Linie die Aufgabe dich in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu vermitteln.
Eine schulische bzw. berufliche Weiterbildung ist dein "Privatvergnügen" ...
Seid wann muss man seine Fahrtkosten selber tragen,wenn einem das Amt eine Maßnahme vermittelt ? Das bekommt man vom Amt gezahlt.
( Folglich bekam ich kein Geld über 3 Monate ) so ist es richtig :)