Schulpflicht während der Kündigungsfrist bei Ausbildungsabbruch?
Hallo Ihr,
Ich breche meine Ausbildung ab, um zu studieren. Die Kündigung zum 31.03.21 wurde bereits eingereicht.
Nun ist es so, dass ich mit der Schule bereits abgeklärt habe, dass ich aufgrund meiner Volljährigkeit von de Schulpflicht befreit wurde. Muss ich jetzt quasi den Monat Vollzeit im Betrieb weiterarbeiten oder gibt es irgendwelche rechtlichen Vorgaben, dass ich für die eigentliche Schulzeit befreit werde, auch wenn ich gar nicht mehr zur Schule gehe?
Würde natürlich gern weniger arbeiten, wenn ich die Wahl hätte ;-)
Weder mein Arbeitgeber, noch meine Klassenlehrer weiß da Rat!
Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße
3 Antworten
Auf alle Fälle solltest du dich mal bei deiner Krankenkasse erkundigen, inwieweit du weiterhin krankenversichert bist.
und weshalb sollte die Krankenversicherung nicht greifen?
FS bleibt in jedem Fall bis zum Ablauf der Kündigungsfrist / bis zur Abmeldung durch den Ausbildungsbetrieb weiterhin eigenständig krankenversichert.
Klipp und klar .... entweder besuchst Du während der Zeit der Kündigungsfrist (Deines Ausbildungsverhältnisses ) weiterhin die Berufsschule, oder Du arbeitest während dieser Tage im Ausbildungsbetrieb ..... denn dieser bezahlt Dich ja auch während dieser Zeit.
Oder die strebst einen Aufhebungsvertrag an, um Dein Ausbildungsverhältnis mit z.B. sofortiger Wirkung zu beenden.
Wenn du keine Schule hast dann hast du auch keine Freistellung für die Schule und musst arbeiten gehen.