Ausbildungsvertrag unterschreiben. Muss ich das dem Jobcenter vorlegen/sagen?

6 Antworten

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Hey,

du kannst dich natürlich bewerben wo du möchtest, du musst natürlich auch keine rechenschafft ablegen warum du dich da und da bewierbst.

Aber sobald du einen Ausbildungsvertrag, oder Arbeitsvertag unterschreibst musst du es umgehend dem JobCenter melden. Denn du hast eine Mitwirkungspflicht und diese besagt eben auch solche Dinge sofort und ohne Aufforderung vorzulegen.

Solltest du es aus irgendwelchen Gründen auch immer nicht machst und du eine/n strenge/n Sachbearter/in hast, kann es passieren das du einen Bußgeldbescheid bekommst vom JobCenter weil du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist. Andere Sachbearbeiter zeigen dir auch nur den "du,du" Finger, ist leider ganz unterschiedlich.

Wenn du einen vertrag unterschreibst, gehe hin zum JobCenter und lege ihn vor, so ersparst du dir unnötigen Ärger der evt. kommen könnte :)


Lg, Päddy


Ehrlichkeit währt am längsten. Du könntest Ärger bekommen, wenn du das nicht meldest. Eine Meldepflicht besteht auf jeden Fall. Ich würde mit der Frau reden und deine Sichtweise schildern.

Du kannst selbstständig eine Job suchen und auch einen Arbeitsvertrag machen. Da mußt du nicht vorher fragen, ob du das darfst. Aber du mußt mitteilen, dass du einen Job/Ausbildung hast, weil du dann je Geld verdienst.

wenn du einen Ausbildungsvertrag unterschreibst musst du das auch anschließend melden.

Lalap9696 
Beitragsersteller
 27.01.2017, 15:55

Wann anschließend ?:) wenn ich den in einer Woche unterschreibe reicht es dann wenn ich ihr das im Mai oder Juni sage ?

Vorher das Jobcenter nie einweihen. Erst vorlegen wenn du den Vertrag unterschrieben hast. Bei mir hatte meine nichtsnutzige Sachbearbeiterin vom JC im Jahre 2016 mir 3 Ausbildungsstellen zunichte gemacht und zwar kurz vor Unterschrift.