Darf mein Arbeitgeber verlangen das ich im Krankheitsfall abgeholt werden muss oder mich vom taxi heimfahren lassen muss?
Mein Arbeitgeber fordert, das bei krankheitsbedingten verlassen des Arbeitsplatzes, egal aus welchem Grund, man abgeholt wird oder sich vom Taxi heimfahren läst.
4 Antworten
Egal aus welchem Grund...
Das ist so sicherlich nicht angebracht.
Der Mitarbeiter ist zunächst einmal eine erwachsene Person, die sich selber einschätzen kann und darf.
Erst wenn es klare Anzeichen gibt, dass der Mitarbeiter nicht mehr in der Lage ist, seine Möglichkeiten objektiv einzuschätzen und er damit eine Gefahr für sich selbst und andere darstellt kann er hier eingreifen.
Fürsorgepflicht ist natürlich ein wichtiger Faktor, man soll es aber auch nicht übertreiben.
Das würde ich als überfürsorglich bezeichnen und sehe arbeitsrechtlich keinen Grund dafür. Unter bestimmten Umständen mag es sinnvoll sein, mit einer Erkrankung nicht selbst mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu fahren. Aber generell man man das nicht sagen.
Wenn der Chef fürsorglich sein will, reicht es vollkommen, wenn er anbietet, dass der Mitarbeiter ein Taxi gerufen bekommt oder anderweitig unterstützt wird. Sollte deser das ablehnen, ist es seine Entscheidung, die der Chef respektieren sollte, es sei denn, er sieht eine konkrete Gefahr darin.
Es kommt hier auf die Anforderungen der Tätigkeit und die Art der Erkrankung an.
Wenn Du z.B. exakt die gleichen Anforderungen für Deine Arbeit hast, wie für das Autofahren. Dann kann die Forderung des Arbeitgebers korrekt sein.
Wenn Du jedoch vom Arzt als Fahrtüchtig, jedoch nicht als Arbeitsfähig beurteilt worden bist, dann ist die Forderung des Arbeitgebers natürlich Unfug.
Wenn der Arbeitgeber also fordert, Du fährst mit dem Taxi nach Hause, dann hat er die Fahrt auch zu bezahlen. Und nicht nur diese. Auch die erste Fahrt nach der Genesung zurück zu Deinem Auto hat der AG "verursacht". Und der Verursacher hat die Kosten zu tragen.
Das ist in den Regelungen zum Schadensersatz zu finden. z.B. BGB 823 Schadensersatzpflich
Ausführlich unter http://gesetze-und-rechte.de/category/zivilrecht/?print=pdf-search
Gruß Uli
Sod etwas nennt man Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Ist ja gut, wenn der Arbeitgeber fürsorglich ist.
Es dürfte aber kaum in seiner Entscheidungsbefugnis liegen, das anzuordnen, vor allem nicht bei "egal aus welchem Grund"; in vielen Fällen dürfte das auch völlig unnötig, überflüssig sein!
Ich glaube eher, dass es sich dabei um ein taktisches Vorgehen des Arbeitgebers handelt, um wegen des damit verbundenen "Umstandes" Arbeitnehmer bei weniger gravierenden Fällen von einem krankheitsbedingten Verlassen des Arbeitsplatzes abzuhalten.