unerlaubter Fehltage vom Urlaub abziehen

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Urlaub dient der Erholung und nicht zur Verrechnung von Minusstunden.

Als AG hätte ich Dir eine Abmahnung erteilt, Dich die Stunden wieder einholen lassen oder unbezahlten Urlaub gegeben.

Der AG darf m.E. nur Urlaubstage verrechnen wenn der MA zustimmt und es sich um Urlaub handelt der über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub ist. Die vier freien Wochen Mindesturlaub die der Gesetzgeber vorschreibt sind dafür nicht vorgesehen.

Hexle2  19.09.2014, 09:34

Danke fürs Sternchen und schönes WE.

Ich habe mir das noch einmal durchgelesen und überlegt. Du bist ja gar kein Arbeitnehmer sonder Auszubildender!

Wenn du von Berufsschule schreibst, kann es bei dir ja gar nicht um einen Arbeitsplatz, sondern NUR um einen Ausbildungsplatz gehen. Und da hat er dann garantiert KEIN Recht diese Fehltage als Urlaubstage an zu rechnen. Wohl aber könnte er dir, für jeden solcher unentschuldigter Fehltage, den Anteil von deiner Ausbildungsvergütung abziehen..

Das ist dann auch keine Arbeitsverweigerung, wenn du Azubi bist. Daher keine fristlose Kündigung, sondern Abmahnung und dann erst Kündigung!

Ist er an einen Tarifvertrag gebunden? Falls ja, schau mal da rein. Oft gibt es Regelungen darüber, das gegenseitige Ansprüche nach z.B 3 Monaten verfallen. Im übrigen darf er dir den Urlaub nicht einfach kürzen. Schon garnicht ohne dich zu informieren. Urlaubstage sind zur Erholung gedacht und dürfen weder verrechnet noch ausbezahlt werden.
Ich bin selber Arbeitgeber und hätte dich Abgemahnt und dir die Fehlzeit nicht bezahlt. Trotzdem solltest du den Ball flach halten. Du hast einen schwerwiegenden Fehler gemacht. Der unter Umständen sogar zur Kündigung führen kann.

Ich neige zu der Meinung, dass er den Urlaub wohl eher nicht verrechnen dürfte.

Alternative 1:

Nacharbeit, z.B. per Überstunden, der nicht geleisteten Arbeitszeit einfordern.

Alternative2:

Fernbleiben vom Arbeitsplatz ohne Genehmigung UND auch noch ohne den AG vorher darüber zu informieren, ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Auch schon beim Ersten mal.

Im Prinzip ist das ein knallharte Arbeitsverweigerung! => Kündigung!

Joringoh 
Beitragsersteller
 18.09.2014, 02:11

Danke, ich denke ich werde mir einfach Rechtbeistand holen und dort einige Dinge nochmal ausführlich besprechen.

fristlose Kündigung ist in soweit nicht mehr möglich, weil er es schon länger wusste 4 Monate ca. und mich dann sogar noch unbefristet übernommen hat.

SchlawienerSued  18.09.2014, 02:39
@Joringoh

Geil wie du Infos nach und nach nachreichst. :-(

Wenn du bereits einen neuen Vertrag hast und nicht mehr Azubi bist, dann hat er generell schlechte Karten aus der Ausbildungszeit abgeleitet etwas von dir ein zu fordern. Trotzdem wird es auch dafür Fristen geben und die kann dir hier sicher niemand sagen. Also geh zu einem Rechtsberater.

hi du !!! aus eigener erfahrung kenne ich das problem mit fehltagen in der berufschule und arbeitsplatz...eigentlich bist du mit der urlaubskürzung noch recht gut beraten,weil dein chef hätte das recht dich abzumahnen oder im wiederholungsfall zu künndigen !!! also,bleib lieber in deckung,halt die klappe,sei froh über den "netten" chef und feier weniger....... lg f.