Darf mein Arbeitgeber mir Geld abziehen, wenn ich in der Schule fehle?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit ich weiß zählt die Berufsschule zur Arbeitszeit. Aber bei mir im Betrieb wird sowas meiner Meinung nach nicht gemacht. Solltest vllt. mal im Ausbildungsvertrag nachgucken.

Auch Schulzeit gehört in der Ausbildung zur Arbeitszeit,wenn du unentschuldigt fehlst,wird dir das vom Lohn abgezogen !!! Wenn das schon das zweite mal vorgekommen ist und du dafür jeweils eine Abmahnung bekommen hast,ist das jetzt die letzte gewesen,kommt so etwas noch einmal vor,wirst du eine fristlose Kündigung bekommen und das bedeutet für dich,das du auch eine 3 monatige Sperre oder Sanktion deiner Bezüge durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bekommen wirst,weil du diese Kündigung dann selber verschuldet hast.

Berufsschule ist bezahlte Arbeitszeit. Wenn Du blau machst, gibt's kein Geld. Das ist vollkommen korrekt so.

Die meisten mir bekannten Betriebe handhaben das allerdings so, dass sie für jeden unentschuldigten Fehltag einen Urlaubstag abziehen. Unterm Strich kommt das vermutlich auf dasselbe heraus.

Da es schon das zweite mal ist

kannst Du froh sein, wenn das alles ist. Du könntest auch den Ausbildungsplatz verlieren - wäre Dir das lieber?

Ich sollte für die Stumpf-Poster vielleicht noch erwähnen, dass bei dieser Frage eure Meinung unwichtig ist, es geht lediglich um die Frage ob er es darf oder nicht.

Schulzeit = Arbeitszeit. Sei froh, dass dich der nicht kündigt. Du fragst ob der das darf, hast du dich auch gefragt ob du das darfst?