Probleme mit Brunata wegen Heizkosten
Nun, die Frage ist teilweise bereit gestellt, aber ich habe ein anderes Problem , kann es aber nicht anderst betitteln. Laut Brunata hat jeder Heizkörper einen Berechnungsfaktor. Nun bin ich zufällig an Abrechnungen anderer Hausbewohner gekommen und da ist mir aufgefallen, das die Berechnungsfaktoren unterschiedlich sind, obwohl die Heizkörper in der Größe identisch sind.( in 4 Wohnungen nachgemessen ) Brunate räumt da auch Fehler ein. Um aber tätig zu werden , wollen Sie 450 € und ein Auftrag darüber soll unterschrieben werden. Ich bin der Meinung, es handelt sich um eine Nachbesserung von Brunata, da sie schließlich den Heizörpern falsche Berechnungsfaktoren zugeteilt haben. Zum besser verstehen, beispielhaft : 1 Heizkörper 1mX1m 15cm dick hat den Berechnungsfaktor 1
Bedeutetn die abgelesenen Einheiten werden mit 1 multipliziert Zb Verbrauchseinheiten 300X Berehnugsfaktor 1 = Verbrauch 300
Ein Heizkörper 2mX1m 15cmm dick hat den Berechnungsfaktor 1,48 also Verbrauchseinheiten 300 X Berechnungsfaktor 1,48 = Verbrauch 444
So müssten auf der Abrechnung alle Heizkörper der Größe 1mX1m 115 cm dick auch den gleichen Berechnungsfaktor haben. Haben Sie aber nicht. Da den Mietern kaum jemals die Abrechnungen der gesammten Mieter vorliegen und Sie die verbauten größen nicht kennen, wird Ihnen die falsche Berechnung nicht auffallen können. Hat Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie wurde das Problem beseitigt ??
Da der Mieterbung ebenfalls diese Unterlagen nicht hat, bestätigte der MV die Richtigkeit der Abrechnung.
5 Antworten
Hab bei mir genau die gleiche Problematik, im letzten Jahr wurden Zähler ausgetauscht und nun habe ich eine Abrechnung in doppelter Höhe ggü. dem Vorjahr, obwohl sich der Heizungsgebrauch nicht geändert hat. Nach meinem Hinweis an die Hausverwaltung, dass sich eine derartige Steigerung der Heizkosten logisch nicht begründen läßt, war ein Techniker da und hat die falsche Heizkörperzuordnung festgestellt. Brunata behauptet nun die Abrechnung der Telemetric sei richtig, da sich das Gerät selbst überwacht und äußerst störunanfällig ist.
Das mag sein, ich geh mal davon aus, dass das Gerät als solches auch korrekt zählt, nur ist eben die Zuordnung zur Heizkörpergröße verkehrt und das bei zwei von drei Heizkörpern lt. Angaben des Technikers. Bin als Mieter noch mit der Hausverwaltung zur Zeit noch in Auseinandersetzung mit Brunata.
Brunata hat sich nun bereit erklärt die Zähler auszutauschen, allerdings mit der Drohung, dass ich die Kosten zu tragen habe, wenn im Werk kein Fehler festgestellt wird.
Da sich aber die exorbitante Kostensteigerung der Heizkosten aus dem letzten Jahr logisch und aufgrund des Technikerhinweise auch faktisch nicht nachvollziehen lässt, werde ich auf einem Austausch bestehen. Anscheinend wurde aber bisher auch die Feststellung des Technikers ignoriert oder nicht zur Kenntnis genommen. Falls sich Neuigkeiten ergeben werde ich mich nochmals melden.
Das ist ja mal interessant und für Betroffene natürlich ärgerlich - allein der Aufwand...Ich sehe das so: Brunata hat seinen Fehler eingestanden, indem es eine Nachbesserung anbot. Tatsächlich geht es nur um die Kostenübernahme dieser Nachbesserung und die sollte selbstverständlich beim Unternehmen selbst liegen und nicht beim Kunden.
Das klarzustellen ist im Grunde Aufgabe des Vermieters, also des Auftraggebers von Brunata. Mit ihm würde ich das klären. Er sollte daran interessiert sein, dass die Grundlagen zur Abrechnung korrekt sind. Auch dem Mieterbund müsste Brunatas Angebot zur Nachbesserung genügen, um die Fakten richtig einzuordnen. Viele Grüße
Darf ich fragen, wo Du wohnst? Davon hängt es nämlich ab, welches Brunata-Haus für Dich zuständig ist...
Bist Du Mieter oder Vermieter?
Deiner Frage entnehme ich, dass es sich um ein MFH mit mehreren Wohneinheiten handeln könnte, die teilweise von den Eigentümern selbst bewohnt werden.
In einem solchen Fall ist Brunata von der Hausverwaltung beauftragt. Die Hausverwaltung erhält die Abrechnung aller Wohneinheiten in allen Details. Damit hat die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit, Deine Vermutungen zu prüfen und ggf. eine Änderung durch Brunata zu veranlassen, wenn die Angaben tatsächlich fehlerhaft sind.
Falls tatsächlich eine kostenpflichtige Änderung erforderlich ist, da es sich nicht um Fehler seitens Brunata handelt, muss letztlich die Eigentümergemeinschaft in einer Versammlung beschließen, ob ein solcher Auftrag erteilt werden soll. Die Hausverwaltung wird allein dazu nicht befugt sein.
Als Mieter wärest Du das schwächste Glied in der Kette. Als Eigentümer hast Du schon erheblich mehr Möglichkeiten. Grundsätzlich solltest Du aber einer Abrechnung vorsorglich widersprechen, evt. Nachzahlungen aber dennoch erst einmal bezahlen. Ggf. erhältst Du nach einer Korrektur eine Rückzahlung.
Nach mehrmaligen Mahnung ist nun in der Angelegenheit von Brunata eine Antwort über die Hausverwaltung gekommen.
"Bei der Kontrolle des Kostenanteils aus der Abrechnung 2013/14 hat sich herausgestellt, dass durch ein Missverständnis zwei Heizkostenverteiler nicht zutreffend bewertet wurden. Dies bedauern wir und entschuldigen uns für das Versehen.
Folglich wurde die Abrechnung 13/14 korrigiert und zwei Bewertungen richtig gestellt. So reduzieren sich die Verbrauchswerte."
Lt. damaliger Technikeraussage war statt mit dem Berechnungsfaktor 105 mit dem Faktor 210 (also doppelt so hoch) gerechnet worden. Es wird eine neue Abrechnung erstellt mit neuen Einheitenzahlen (woher nun diese kommen und wie sie sich errechnen geht nirgends hervor?!), die nunmehr angesetzte Einheitenzahl geht aber gerade mal 12% zurück trotz des doppelten Berechnungsfaktors, was zu einer geringfügigen Herabsetzung der Gesamtrechnung führt und im Vergleich zur Vorjahresrechnung immer noch zu einer horrenden Steigerung führt, die weder durch Verbrauchsverhalten noch Heizkostenpreis erklärbar ist.
Bei der Berechnung fehlt m.E. jegliche Transparenz. Es muss doch eine nachvollziehbare Berechnungsart geben, denn ansonsten könnten die "neuen Einheiten" ja beliebig angesetzt werden.
Daher habe ich der Hausverwaltung nochmals Frist zur Nachforschung u. Erklärung bei Brunata gesetzt. Notfalls erwäge ich die überhöhte Nachzahlung per Mahnbescheid gegenüber dem Eigentümer, vertreten durch die Hausverwaltung geltend zu machen (abgesehen davon, dass sich natürlich auch die Vorauszahlungen erhöht haben).
Hallo Parafox
Habe den Verdacht, dass Du gerade in eine Bruatafalle tappst.
Ist tatsächlich der Berechnungsfaktor falsch oder das Gerät defekt ?
Ein Gerät wegen eine falschen Berechnungsfaktors zu tauschen wäre Blödsinn.
Die Heizkosten vom letzten Jahr müsten wegen der milden Witterung sowieso geringer ausfallen wie im Jahr 2013.
Hier solltest Du vieleicht die Kosten unter die Lupe nehmen wie Teuer war im Jahr 2012, 2013, 2014 das ÖL/Gas. Öl war bei 95€ je 100 L Anfang 2014 und jetzt lag es bei 50 €. Ist bereits fast das doppelte.
Sind aber Viele Fragen offen.
Weis nicht, ob ein Sofortkontakt erlaubt ist aber versuchen kann ich es ja u.moldenhauer@t-online.de. und dann telefonieren.
MfG Moldenhauer
Im Grunde richtig sie wollen es nicht umsonst machen. Kommen auch mit so Ausreden, wie was ist, wenn wir alles richtig gemacht haben ?? Wer zahlt dann unseren Einsatz ?? Anhand meines an Brunata gesendeten Aufmasses Wurden Fehler ja bereits zugegeben. Dioese 4 Wohnungen wollten Sie dann überprüfen, die Wohnanlage hat aber 23 Wohneinheiten. Es ist eine riesen Arbeit alle Heizkörper neu zu vermessen Ca 200 Stück. Aber mit den Kosten hat doch unsereiner nichts zu tun. Brunmmata müsste sogar noch den Mitarbeiter der Hausverwaltung bezahlen , der mit Ihnen das neue Aufmass macht. Mir ist aber auch wichtig, dass Andere davon erfahren und die Heizkörper und Berechnungsfaktoren mal überprüfen.. Denke, ein solcher Fehler liegt öfter vor, dürfte aber von einem Mieter nie entdeckt werden. Auch die Hinweise von Brunata , wie solche Fehler zu stande kommen, weist auf eine wahrscheinlich hohe Anzahl von Fehlern hin.