Darf bei Erfüllungspflicht die Nachlieferung durch eine wiederaufbereitete (refurbished) Ware erfolgen?

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja

Hallo sumi79,

ja, Amazon darf das machen. Grundlage hierfür ist zunächst mal, dass ein Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorliegt. Sie als Käufer haben damit nach § 437 BGB das Recht auf Nacherfüllung (Nr. 1), Kaufvertragsrücktritt oder Kaufpreisminderung (Nr. 2), oder Schadensersatz (Nr. 3). Diese Reihenfolge ist zunächst auch zu beachten.

Nach § 439 Abs. 1 BGB können Sie als Käufer als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Eine mangelfreie Sache ist in diesem Fall nicht zwangsläufig ein neues Gerät.

Sie haben jedoch noch die Möglichkeit vom Kaufvertrag nach § 437 Nr. 2 BGB zurückzutreten, da die Voraussetzung des § 440 BGB vorliegen (der Mangel konnte nach zweimaligem Nachbessern nicht behoben werden).

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

sumi79 
Beitragsersteller
 29.04.2017, 14:44

Vielen Dank!

Bin nun vom Kauf zurückgetreten und habe mir ein Gerät eines anderen Herstellers bei einem anderen Händler gekauft. ;)