Darf bei Erfüllungspflicht die Nachlieferung durch eine wiederaufbereitete (refurbished) Ware erfolgen?
Hallo liebe Community,
folgender Fall:
Ich habe bei Amazon während eines Osterangebotes einen Kindle Ebookreader rund 40€ günstiger ergattert gegenüber dem regulären Preis. Schon am zweiten Tag merkte ich ein Fehlverhalten des Gerätes. Beim Umblättern überspringt dieser gelegentlich gleich mehrere Seiten und wenn ich die ursprüngliche Stelle durch Zurückblättern wieder zu finden versuche, blättert er statdessen weiterhin vor.
Per Chat reklamierte ich das beim Amazon-Kundenservice und wurde gebeten ein Software-Update durchzuführen. Das tat ich und stellte nach einiger Zeit fest, dass dies keine Besserung mit sich brachte.
Nach einer erneuten Chat-Sitzung wurde ich gebeten das Gerät auf Werkseinstellungen zu versetzen. Dies tat ich dann auch. Leider Ohne Erfolg.
Bei der dritten Chat-Sitzung wurde ich erneut gebeten ein Software-Update durchzuführen. Ebenso ohne Erfolg.
Bei der vierten Chat-Sitzung wollte sich der Mitarbeiter mit den Kollegen beraten und sich telefonisch melden, was er auch versucht hat. Ich war aber leider verhindert.
Ich rief zurück. Eine nette Dame stellte mir noch ein paar weitere technische Fragen, bat um LOG-Daten des Gerätes und einer Videoaufzeichnung des Problems.Dies bekam sie per Email zugesandt.
Einen Tag später rufte ich dort wieder an.Der freundliche Mann teilte mir mit, dass sein Kollege in der Sache noch recherchiert und ich Gedult haben soll. Er fragte auch, ob ich mit einem neuafbereiteten Gerät einverstanden wäre. Das wäre bei Amazons Kindle so in den AGB geregelt, dass in so einem Fall ein REFURBISHED-Gerät als Ersatz versandt wird. Ich sagte, dass ich ein Neugerät bestellt habe und dieses so geliefert bekommen will. Er notierte das und bat mich nochmal um Gedult.
Das war gestern...
Meine Frage ist nun: Darf Amazon das? Immerhin ist mir das Kindle nicht kaputt gegangen, sondern bereits defekt geliefert wurde. Muss ich mich in so einem Fall mit einem gebrauchten Ersatzgerät (Rückläufer, etc.) abfinden?
Vielen Dank im Voraus!
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1 Antwort
Hallo sumi79,
ja, Amazon darf das machen. Grundlage hierfür ist zunächst mal, dass ein Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorliegt. Sie als Käufer haben damit nach § 437 BGB das Recht auf Nacherfüllung (Nr. 1), Kaufvertragsrücktritt oder Kaufpreisminderung (Nr. 2), oder Schadensersatz (Nr. 3). Diese Reihenfolge ist zunächst auch zu beachten.
Nach § 439 Abs. 1 BGB können Sie als Käufer als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Eine mangelfreie Sache ist in diesem Fall nicht zwangsläufig ein neues Gerät.
Sie haben jedoch noch die Möglichkeit vom Kaufvertrag nach § 437 Nr. 2 BGB zurückzutreten, da die Voraussetzung des § 440 BGB vorliegen (der Mangel konnte nach zweimaligem Nachbessern nicht behoben werden).
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Vielen Dank!
Bin nun vom Kauf zurückgetreten und habe mir ein Gerät eines anderen Herstellers bei einem anderen Händler gekauft. ;)