Darf der Vermieter die Mietkaution auf eigenem Bausparvertrag anlegen?
Hallo, wir wohnen in einer DG Wohnung in einem 3 Parteien Haus. Unser Vermieter(Drogenabhängig) und seine Mutter(Messie) wohnen im EG. Nach mehrmaligen Heizungs/Warmwasserausfall, da Sie es nicht für nötig halten Heizöl zu bestellen und Hausverkauf/Zwangsversteigerung, haben wir zum 31.07 gekündigt. Wir haben letzte Woche schriftlich einen Nachweis über die vom Eigenvermögen getrennt angelegte Kaution gefordert. Da für uns Verdacht besteht das die beiden das Geld nicht angelegt haben oder sogar ausgegeben haben. Die Zwangsversteigerung vom Haus steht kurz bevor. Das Haus ist in einem Miserabelen und Vermülltem Zustand. Heute haben wir einen Anruf von der Mutter(Bevollmächtigte) bekommen. Sie meinte das die Kaution auf deren eigenem Bausparvertrag wäre, weil sie mal irgendwann gelesen hätte dass das möglich wäre. Sie wollen keinen Rechtstreit mit uns und wollen nun eine Abtretungserklärung zum 31.07 an uns machen. Wir könnten dann also ab dem 31.07 die Kaution vom Bausparvertrag bekommen. Dürfen die das? Es ist im Mietvetrag schriftlich festgelegt das wir keine Renovieren/Schönheitsreperatur machen müssen, da wir die Wohnung selbst erst Vollrenoviert haben. Also zur Frage: dürfen die die Kaution auf ihrem eigenem Bausparvetrag anlegen und haben wir die möglichkeit die Miete einzubehalten bis in Höhe der Kaution?
12 Antworten
Die Situation ist so, dass man nicht mehr davon ausgehen kann, dass ihr noch an die Kaution ran kommt. Der Gerichtsvollzieher oder die Gläubigerbank werden nicht nur das Haus gepfändet haben, sondern auch alles übrige Vermögen.
Selbst wenn der Bausparvertrag noch nicht gepfändet ist und die Vermieter haben noch die Kontrolle darüber und können ihn an Euch abtreten, kann es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Abtretung rückgängig gemacht werden muss.
Selbst wenn der Bausparvertrag abgetreten wird, kann es sein, dass ihr nicht sofort an das Geld ran kommt und solange es noch bei der BSpk ist, kann es sein, dass die Abtretung wieder zurück geht.
Falls ihr das Geld dennoch schnell von der BSpk ausbezahlt bekommt, dann höchstens mit einem Abschlag und möglicherweise fordert dann auch die Bausparkasse das Geld später wieder zurück.
In dieser sehr unklaren Situation hilft nur eins: 'Wenn die Kaution 2 Monatsmieten beträgt, dann im Juni und Juli keine Miete mehr zahlen und wenn sie drei Monate beträgt, dann schon ab Mai nicht mehr zahlen.
Eine fristlose Kündigung könnte frühestens Anfang Juli ausgesprochen werden und dieser kann man aufgrund der Vermieter herbei geführten Situation auch erst einmal widersprechen und bis dann alles rechtlich geklärt ist, seid ihr sowieso draussen und sollte die Vermieterpartei wirklich wegen des Abwohnens der Kaution vor Gericht gehen, wird Euch am Ende wohl auch kaum was passieren, es sei denn ihr hinterlasst die Wohnung mit teuren Schäden. Eine eventuelle Schadensersatzforderung, sofern sie berechtigt ist, müßt ihr natürlich bezahlen und ebenso noch evt. Nachzahlungen für Nebenkosten 2013 und ggf. auch 2014. Habt ihr eine private Haftpflichtversicherung? wenn nicht, schnell abschließen.
Bei diesen desolaten Zuständen würde ich keine Miete mehr zahlen. Egal was das Gesetz vorgibt.
Eure Mietkaution wurde nicht vorschriftsmäßig angelegt, darauf könntet Ihr pochen bei Eurem Einbehalt. Erst vernünftig anlegen - das klappt sowieso nicht mehr. Kurzes Anschreiben das das Geld/Miete auf einem gesondertem Sparbuch eingezahlt ist und sofort nach gesetzestreuer Anlage der Mietkaution überwiesen wird.
Das machen die nicht und wird außerdem zu spät sein.
Sie meinte das die Kaution auf deren eigenem Bausparvertrag wäre, weil sie mal irgendwann gelesen hätte dass das möglich wäre. Sie wollen keinen Rechtstreit mit uns und wollen nun eine Abtretungserklärung zum 31.07 an uns machen.Darf der Vermieter die Mietkaution auf eigenem Bausparvertrag anlegen?
Nein,darf er nicht, er muss die Kaution separat anlegen.
und haben wir die möglichkeit die Miete einzubehalten bis in Höhe der Kaution?
Die Möglichkeit habt Ihr zwar aber es ist nicht erlaubt.
MfG
johnny
Doch, ist erlaubt. Bis zum Nachweis.
Dem Vermieter eine Frist setzen (eine Woche) zur insolvenzfesten Anlage der Kaution. Das wird so verm. nicht erfolgreich sein. Du darfst deshalb nach Fristablauf Miete zurückbehalten bis zur Höhe der Kaution. Das musst du aber dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen.
Die Gefahr der Beschlagnahme des Bausparkontos durch den Gerichtsvollzieher besteht stündlich, weil eine Zwangsversteigerung in Aussicht immer Schulden impliziert. Deshalb muss sofort eine Abtretung der Kaution aus dem Bausparvertrages vereinbart werden. Mietzahlung einstellen kommt nach Ende des MV. Wenn die Abtretung realisiert ist, sollte die Kaution auf eine Kautionssparbuch gelegt werden, so kurz die Zeit bis Mietende auch ist.
Das wird nicht mehr viel nützen, auch wenn man es versuchen sollte. Und wenn abgetreten ist, heisst das noch lange nicht, dass auch ausbezahlt wird.