Dar man fahrzeuge mit Blaulicht überholen?

8 Antworten

Grundsätzlich darfst du Fahrzeuge mit Blaulicht (auch zusammen mit Martinshorn) überholen, wenn du dabei nicht gegen Gesetze verstößt (z.B. Überholverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung etc.)

Insbesondere darf dein Überholvorgang nicht der Anordnung, "Freie Bahn zu schaffen", entgegenstehen. Wenn das Blaulicht-Fahrzeug wegen deines Überholvorganges auch nur kurz vom Gas gehen muss, hast du etwas falsch gemacht.

Außerdem heißt es "Köpfchen einschalten":

  • Das Blaulicht-Fahrzeug ist in der Regel von den Regeln der StVO befreit. Das kann manchmal unerwartete Fahrmanöver zur Folge haben.
  • Man sollte sich über die Situation vor dem Blaulicht-Fahrzeug im Klaren sein. Liegt die Einsatzstelle bereits in Sichtweite? Fährt davor ein Fahrzeug, dass vielleicht gleich von dem Blaulicht-Fahrzeug überholt wird?

Hallo Wurstbrot9468,

prinzipiell spricht nichts dagegen, Fahrzeuge auf Einsatzfahrt zu überholen - sofern Du sie dabei nicht in irgendeiner Form behinderst.

Es gibt oft gute Gründe, warum Einsatzfahrzeuge zwar mit Sondersignal unterwegs sind, aber dabei nur langsam fahren. 
Gerade große Fahrzeuge sind halt träger und langsamer als ein sportlicher Pkw, bei wasserführenden Fahrzeugen muss man zudem in Kurven und auf unebener Fahrbahn aufpassen, dass sich das Wasser im Tank nicht aufschaukelt.
Fahrzeuge der ABC-Einsatzgruppen der Feuerwehr sind mit spezieller Messtechnik ausgestattet und nehmen bei Gefahrgutunfällen oder größeren Bränden oft Messfahrten in langsamer Fahrt vor.
Rettungswagen fahren oft langsam, weil hinten im Kofferaufbau am Patienten "gearbeitet" wird - und das ist gar nicht so leicht, wenn es durch die Fahrt schaukelt wie auf hoher See...
Und letztendlich gibt es dann noch Kolonnenfahrten, die auch in mäßigem Tempo durchgeführt werden (wie in den letzten Jahren bei zahlreichen Fluten quer durch die Republik oft zu sehen).

Bei alledem wäre es natürlich "Blödsinn", auf freier Autobahn oder Landstraße mit 50 km/h hinter dem oder den Einsatzfahrzeugen hinterher zu schleichen.
Das Überholen sollte aber mit äußerster Vorsicht vonstatten gehen und dem Fahrer des Einsatzfahrzeugs (und aller anderen Verkehrsteilnehmer) natürlich durch Blinken angezeigt werden.
Zudem musst Du immer damit rechnen, dass das Einsatzfahrzeug seine Fahrt plötzlich doch wieder beschleunigt und Du musst sehr vorausschauend fahren (also nicht direkt vor dem Einsatzfahrzeug wieder einscheren und es damit ggfs. zum Abbremsen zwingen bzw. 200 Meter nach dem Einscheren an einer roten Ampel halten und das Einsatzfahrzeug dadurch blockieren etc.).

 

Rechtlich spricht da nichts gegen! Was allerdings nicht passieren darf ist, dass du den Fahrzeugführer bzw das Fahrzeug im Einsatz dabei behinderst, den Einsatzort langsamer zu erreichen. Insofern du dies nicht getan hast, hast du nichts falsch gemacht! 😊

Problematisch wird die Sache zum Beispiel dann, wenn Du überholst, 300 m weiter kommt ein Stop-Schild, Du musst ewig lange warten wegen Verkehr. Das Einsatzfahrzeug kommt, kann aufgrund seiner Abmessungen nicht an Dir vorbei (gut, ist bei Motorrad eher unwahrscheinlich), aber was dann?

Wurstbrot9468,

Du darfst es schon, wenn Du Dich im Strassenverkehr richtig verhältst und es nicht verboten ist, sowie Du sie nicht verhinderst vorwärts zu lassen.

Dann kann nichts passieren.

MfG Angelique65