Zum ersten mal geblitzt - gibt es deshalb Strafminderung?
Hallo, ich wurde heute zum ersten mal nach 8 Jahren Führerschein besitz blöderweise geblitzt, da ich einen Schleicher auf der Landstraße mit 150 oder 160 kmh überholt habe (ging auch etwas bergab was das Tempo zusätzlich erhöht hat).Wahrscheinlich gibt es da aber trotzdem keine Rücksicht darauf oder eine Strafmilderung, oder?
11 Antworten
nein, strafmilderung gibt es beim ersten mal nicht es gibt auch keine glückwunschkarte beim 10., 20. oder 100. mal.
Hallo Eddcapet,
wie eine Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet wird, ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (der für Fahranfänger genauso wie für Fahrer mit Jahrzehnten an Fahrpraxis gilt) festgelegt.
Gehen wir mal davon aus, dass Dein Tacho zum Zeitpunkt des Blitzens tatsächlich 160 km/h angezeigt hat. Dann bist Du wahrscheinlich laut Messergebnis nur 154 km/h gefahren. Von diesen sind noch 4,62 km/h an Toleranz abzuziehen, so dass die vorgeworfene Geschwindigkeit nur 149 km/h beträgt.
Hierfür ist (auch für Dich) folgender Bußgeldbescheid vorgesehen:
Tatbestandsnummer: 141724
Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .49. (von 41 - 50) km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: *).100. km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).149. km/h.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.7 BKat;
§ 4 Abs. 1 BKatV (andere Kfz) Tab.: 741008Bußgeld: 160,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 2
Fahrverbot: 1 Monat
A-Verstoß
Beträgt die vorgeworfene Geschwindigkeit zwischen 151 und 160 km/h würde das Bußgeld bereits 240 Euro betragen
Und beträgt die vorgeworfene Geschwindigkeit nur zwischen 131 und 140 km/h beträgt das Bußgeld "nur" 120 Euro und statt 2 Punkten gibt es nur einen Punkt und kein Fahrverbot.
Die genannten Regelsätze der Bußgelder können übrigens bei vorsätzlicher Begehung verdoppelt werden.
Aber "Rabatte" gibt es weder für langjährige Inhaber einer Fahrerlaubnis, noch für sonst Jemanden.
Schöne Grüße
TheGrow
… 41 - 50 km/h 160€ 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot
… 51 - 60 km/h240 € 2 P1 Monat
da du meist da war ein Schleicher war da wohl 80km/h
über 70 km/h 600 € 2 Punkte 3 Monate
Und da man bei dem hohem Tempo Absicht annehmen muss wird die Strafe automatisch verdoppelt 1200 € 4 Punkte also Straftat und 6 Monate kein Fahrverbot sondern Entzug der Fahrerlaubnis
Ist ein Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs, droht nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis.
Führerscheinentzug versus Fahrverbot
Wer ein besonders schweres Vergehen im Straßenverkehr begeht oder mehrfach einen Fehltritt verursacht, muss in der Regel mit diversen Maßnahmen rechnen, die das deutsche Straßenverkehrsrecht regelt.
Die beiden schwersten Maßnahmen im Verkehrsrecht sind das Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Am Rande soll hier auch der Freiheitsentzug als Folge von schweren Vergehen im Strafrecht erwähnt werden, welcher auch als Maßnahme im Rahmen des Straßenverkehrs angeordnet werden kann.
Der Führerscheinentzug wird durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde angeordnet.
Sobald das Urteil rechtswirksam ist, ist der Fahrausweis ungültig.
Er wird entweder von den zuständigen Beamten einbehalten oder mit einem Vermerk über die Ungültigkeit versehen.
Zusätzlich wird eine Sperrfrist verhängt. Diese beträgt mindestens 6 Monate und definiert den Zeitraum, in dem keine neue Fahrberechtigung beantragt werden darf.
Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist darf der Verkehrsteilnehmer einen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Jedoch kann sie in der Regel nicht ohne weiteres wieder erlangt werden. Meist stellt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Bedingungen.
Diese sind als Voraussetzungen zu verstehen, welche erfüllt sein müssen, damit die Fahrberechtigung wieder erlangt werden kann.
Als Beispiele sind hier eine MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung, oder eine Nachschulung für die jeweiligen Führerscheinklassen zu nennen.
respekt, auf der landstraße jemand mit 160 zu überholen, wo 100 erlaubt ist und den dann auch noch als "schleicher" bezeichnen.
240 € bußgeld, 2 punkte und 1 monat fahrverbot (leider viel zu wenig)
raser erreichen selten das rentenalter
kostet 80 € weniger, aber punkte und 1 monat bleiben
hahaha, 3% Toleranzabzug - kannst Du noch Prozentrechnung aus der Schule ?
Das rettet Deinen Führerschein nicht.
die 3 % toleranzabzug beziehen sich auf die gemessene/geblitzte geschwindigkeit, nicht auf das bußgeld, schlaumeier. das richtet sich nach dem katalog und beträgt 160 statt 240 €
Hatte ich das geschrieben ?
Wenn er mit 150 geblitzt wurde, dann ziehen sie 4,5 also 5 km ab, dann ist er bei 145 und immer noch in der gleichen Kategorie:
160€, 2 Punkte, 1 Monat --> das rettet seinen Führerschein nicht
Wenn das erste mal jemand durch deine Fahrweise zu Schaden kommt, wird er dann weniger verletzt?
Nur, wenn der Unfall nur halbtödlich war. >.<
es gibt 3% Tolleranz und es war vermutlich 150km/h