Beim überholen gestreift
Folgender Sachverhalt: Ich bin mitten im Überholvorgang auf einer Landstrasse und werde von einem weiteren Fahrzeug überholt. Quasi zwei Autos auf der gegenfahrbahn. Das Auto streift mich an der Fahrerseite und zieht an mir vorbei. Wer bekommt recht bzw wer muss zahlen? mfg
8 Antworten
der andere kann sich da eigentlich nicht rausreden da er dich so oder so, klar erkennbar, wenn er dich gestreift hat wird das ja zu erkennen sein, von LINKS gestreift hat also neben dir gewesen sein muss
Hallo, also derjenige der dich Überholt hat ist fällig. Auf einer Freilandstraße mit zwei Fahrspuren ist der sogar Gemeingefährlich. Es ist verboten ein überholendes Fahrzeug zu überholen. SMIEKY
Wichtig ist bei so etwas die Frage ob du zum überholen angesetzt hast obwohl der andere schon im Überholvorgang war oder ob er zum überholen ansetzte als du bereits im Überholvorgang warst. Hier wurde nach eigenen Angaben nur in den Spiegel gesehen und das ist definitiv zu wenig, den man hat nun mal eine toten Winkel und deshalb der Schulterblick.
Das ist schwer zu beantworten weil ich nicht weiß ob du rausgefahren bist als der andere schon am überholen war oder du zu erst überholt hast. War die Polizei dabei hat der andere gehalten oder ist er abgehauen.
ich habe vorher in den seiten spiegel geschaut und geblink, da war noch alles in ordnung.
Das war aber nicht meine Frage. (Toter Winkel ??)
ich habe vorher in den seiten spiegel geschaut und geblink,
Aha und wohl den Schulterblick vergessen?
Geblinkt und dann sofort raus gezogen? Leider sieht man das sehr oft.
ich vermute mal, der auf der "dritten spur"...
wenn du zuerst überholt hast.
wenn du dich reingedrängelt hast, hast du schlechte karten.
naja wenn nachgewiesen werden kann das der andere auf deiner fahrbahn war dann du, andersrum er.... aber sowas verläuft denke ich meist und keiner bekommt reecht wenn es keine zeugen gibt....
Werde schon genötigt den schaden zu bezahlen weil der fall angeblich schon gegen mich entschieden wurde obwohl ich noch keine antwort zu meiner schilderung des falls habe.
wenn du zahlst gibst du deine shculd teils zu also erst klären wer shculd is! ausserdem, hast du keine versicherung?!
doch ich habe eine versicherung, ich werde meiner versicherung aber nicht sagen deren schaden zu bezahlen solange die schuldfrage nicht geklärt ist. Ich verstehe nur das verhalten des unfallgegners nicht und wollte ein paar meinungen hören.
naja aber wenn man ein gutachten braucht wirst du das müssen... nunja, nehme mal an hast nen anwalt...viel glück
Du kannst deiner KFZ-Haftpflicht nicht vorschreiben ob sie zahlt oder nicht, das liegt nicht in deinem Ermessen sondern im´Ermessen deiner KFZ-Haftpflicht. Der Geschädigte kann seine Ansprüche direkt bei deiner Versicherung geltend machen genauso wie du das bei seiner Versicherung machen kannst und auch machen solltest.
Das denke ich auch..