wer hat vorfahrt beim überholen?

10 Antworten

Eine explizites Überholverbot vor "Kreuzungen oder Einmündungen" ist in der StVO nicht formuliert. Hier greifen die §§ 1 und 5 der StVO.

Auszüge:

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (§ 1 StVO).

... Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß währendd es ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage ... (§ 5 StVO).

Ein Überholen vor einer Kreuzung stellt somit meist ein Verstoß gegen einen oder beide §§ dar.

Also Punkt 1 Ist folgendes :  Autos auf der Hauptstraße sind immer Vortrittsberechtigt, das wären in dem fall A und B, da hat das Auto C als Linksabbieger gar nichts zu melden.

Punkt 2 ist folgender :  Bei unübersichtlichen Stellen darf ich kein Überholmanöver Starten. Das heißt keine weise Line überfahren, keine Überholen bei einem Bahnübergang, kein überholen bei einer Kurve, Kein Überholen bei einer Kreuzung. Sprich Auto B darf gar kein Überholmanöver starten bei so einer Stelle vor einer Kreuzung.

Punkt 3 ist folgender: Da Autofahrer C links einbiegt auf einer Hauptstraße, hat er kein Vortritt und muss warten bis im Grunde die strecke komplett frei ist, das er sie sicher kann passieren.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass auf der Landstraße VOR der Einmündung, aus der Auto C auf die Landstraße rausfahren möchte, ein Überholverbotschild steht, dass Auto B den Überholvorgang strikt verbietet. Ansonsten ist die Strecke für Auto A und B vorfahrberechtigt.

Wenn du es ganz genau wissen willst, frag mal einen Fahrlehrer.

Ich bezweifle mal ganz stark, dass B dort überholen durfte...