wer hat vorfahrt beim überholen?
Auf einer Landstraße/Hauptstraße fährt auto A, Auto B fährt hinter Auto A, ca. 600 Meter weiter kann man rechts abiegen in Richtung Sonnendorf. Auto C kommt von Sonnendorf und möchte links abbiegen auf die Landstraße. Auto C biegt nun links in die Landstaße ein, rechtzeitig genug um Auto A nicht zu behindern, zur gleichen Zeit überholt Auto B das Auto A- nun wird es für Auto B und Auto C gefährlich denn beide würden frontal zusammenstossen. Darf nun Auto B eigentlich überholen? Oder muß Auto C immer damit rechnen das einer auf der Landstraße überholt? Auto B fährt ja auf der Landstraße und hat ja Vorfahrt ....aber auch beim Überholen.?
10 Antworten
Eine explizites Überholverbot vor "Kreuzungen oder Einmündungen" ist in der StVO nicht formuliert. Hier greifen die §§ 1 und 5 der StVO.
Auszüge:
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (§ 1 StVO).
... Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß währendd es ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage ... (§ 5 StVO).
Ein Überholen vor einer Kreuzung stellt somit meist ein Verstoß gegen einen oder beide §§ dar.
Also Punkt 1 Ist folgendes : Autos auf der Hauptstraße sind immer Vortrittsberechtigt, das wären in dem fall A und B, da hat das Auto C als Linksabbieger gar nichts zu melden.
Punkt 2 ist folgender : Bei unübersichtlichen Stellen darf ich kein Überholmanöver Starten. Das heißt keine weise Line überfahren, keine Überholen bei einem Bahnübergang, kein überholen bei einer Kurve, Kein Überholen bei einer Kreuzung. Sprich Auto B darf gar kein Überholmanöver starten bei so einer Stelle vor einer Kreuzung.
Punkt 3 ist folgender: Da Autofahrer C links einbiegt auf einer Hauptstraße, hat er kein Vortritt und muss warten bis im Grunde die strecke komplett frei ist, das er sie sicher kann passieren.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass auf der Landstraße VOR der Einmündung, aus der Auto C auf die Landstraße rausfahren möchte, ein Überholverbotschild steht, dass Auto B den Überholvorgang strikt verbietet. Ansonsten ist die Strecke für Auto A und B vorfahrberechtigt.
Wenn du es ganz genau wissen willst, frag mal einen Fahrlehrer.
Beim Überholen gibts keine Vorfahrt.
Ich bezweifle mal ganz stark, dass B dort überholen durfte...