Darf man als Mieter einer Wohnung im Keller Sport treiben?

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Es ist allein dir überlassen, wie du den Keller nutzt. Du kannst dort auch eine Hausbar oder Partyraum einrichten. Wichtig ist, dass der Strom über deinen Zähler geht und nicht über den Allgemeinstromzähler. Wenn noch nicht diese Installation erfolgte, kannst du das beim Vermieter beantragen und nach Genehmigung kann dann ein Elektriker beauftragt werden, entweder von dir oder vom Vermieter. Kosten musst du tragen. Selbstverständlich kannst du dort auch fernsehen und Radio hören, solang lautstärkemäßig niemand dadurch belästigt wird.

Gianna6  23.12.2010, 17:29

Im Prinzip kann hier zugestimmt werden was die nicht sonderlich beschränkte Nutzung dieses "Nebenraums zur gemieteten Wohnung" angeht. Nur "Partykeller"dürfte wohl schon mal ausscheiden, da hier regelmäßig von erhöhter (also nicht nur gewöhnicher und damit von anderen Mietern hinzunehmender) Geräuschbelästigung auszugehen ist. Auch dürfen von hier keine (also über das gewöhnliche Maß einer Nutzung hinausgehende) zusätzlichen Gefahren ausgehen.

Ein Stepper oder dergl. macht hier sicherlich kein Problem; hatte ich auch schon - schnaufte nur der Kettler-Spezi, weil er das schwere Teil nach (aus Verkauf) noch freudiger Montage im Keller dann - wegen Mangels - nach kurzer Zeit wieder demontieren durfte.

albatros  23.12.2010, 19:43
@Gianna6

Disko mit 10, 20 Leutchen geht natürlich nicht. Ich würde hier gleiche Maßstäbe ansetzen wie in der Wohnung.

Kannst du machen. Evtl. werden sich deine Nachbarn beschweren, wenn dein Licht im Keller vom Allgemeinsstrom stammt....

wenn Du damit niemanden in irgend einer Weise belästigst, kann nichts dagegen sprechen

Der Kellerraum ist kein Wohnraum. Aber wenn Du niemanden störst, wird sich niemand beklagen.

Hallo, warum sollte das nicht in Ordnung sein? Wo kein Kläger, da kein Richter! Das ist doch eine gute Idee...... Vertraglich sollte das auch kein Problem sein....